Studiwahlen

Studiwahlen

Was sind die Studiwahlen?

Das Studierendenparlament und die Fachschaftsvertretungen sind die direkt gewählten Gremien der studentischen Vertretung und Selbstverwaltung. Die 21 Mitglieder des Parlamentes und die Fachschaftsvertretungen werden im Sommersemester von allen Studierenden für ein Jahr gewählt.

Zeitgleich mit den Studiwahlen finden auch die Gremienwahlen für den Senat und die Fakultätskonvente der Universität statt. Die studentischen Vertreter*innen dieser Gremien werden ebenfalls von allen Studierenden gewählt.

Wie wird gewählt?

Die Wahl findet seit 2019 als Onlinewahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten zu Beginn des Wahlzeitraumes einen Link zur Stimmabgabe an ihre Stu-Mailadresse. Eine Stimmabgabe per Brief ist ebenfalls möglich, diese muss jedoch vorab beim Wahlausschuss der Universität beantragt werden.

Wer kann kandidieren?

Alle Studierenden haben die Möglichkeit sich einer bestehenden Wahlliste anzuschließen oder eine neue Liste zu gründen und sich für das Studierendenparlament, ihre eigene Fachschaftsvertretung, den Senat und ihren Fakultätskonvent zur Wahl aufzustellen. Genaueres regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft, bezehungsweise die Wahlordnung der Universität.

 

Alle Infos zur aktuellen Studiwahl findest du auf der Seite des Wahlausschusses unter 
www.studiwahlen.uni-kiel.de.
Hier findest du die Wahlbekanntmachung zu den diesjährigen StudiWahlen.

Alle Infos zu den Gremienwahlen der Universität findest du auf der Seite 
www.uni-kiel.de/gf-praesidium/de/wahlangelegenheiten/gremienwahlen.

 

Wahlausschuss

Was macht der Wahlausschuss?

Der Wahlausschuss setzt sich aus fünf bis neun Personen zusammen, welche die Durchführung der Wahlen organisieren und den Ablauf der Wahlen beaufsichtigen. Der Wahlausschuss gibt die Wahl bekannt, sammelt die zur Wahl antretenden Listen ein und achtet auf die Einhaltung der Fristen. Dabei arbeitet der studentische Wahlausschuss eng mit dem Wahlausschuss der Gremienwahlen der Universität zusammen. Ideen zur Verbesserung des Wahlvorgangs oder insbesondere zur Erhöhung der Wahlbeteiligung können in die Ausschussarbeit gerne eingebracht werden. Beispielsweise kann die Wahl über Plakate, Flyer und Give-Aways, in Social-Media, durch Podiumsdiskussionen und mit Wahlvideos beworben werden. Für die Aktionen steht dem Ausschuss ein Budget zur Verfügung. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für ihre dreimonatige Arbeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 165€ je Monat.

Wie viel Zeit muss man einplanen?

Die Vorbereitung der Wahlen beginnt für den Ausschuss im April. Der Wahlstichtag ist dann Mitte Juni. Ehemalige Mitglieder gaben an, im April und Mai etwa 2-3 Stunden pro Woche tätig gewesen zu sein und im Juni etwa 6 Stunden. Der Ausschuss organisiert seine Sitzungen selbst, legt also auch selbst fest, wie oft er sich trifft. Der Zeitaufwand ist auch davon Abhängig, in welchem Umfang Wahlwerbung gemacht wird.

Was macht die Wahlleitung?

Die Wahlleitung leitet den Wahlausschuss. Über die oben genannten Aufgaben hinaus ist sie für die Verteilung der Aufgaben und schließlich für die Durchführung der Wahlen verantwortlich. In der Regel wird sie deswegen bereits vor den anderen Ausschussmitgliedern tätig (Ende März) und steht auch nach dem Wahlstichtag für Nachfragen, beispielsweise zur Wahlprüfung, zur Verfügung (Juli). Die Wahlleitung erhält für ihre fünfmonatige Arbeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 165€ je Monat.

Was macht der Wahlprüfungsausschuss?

In den Wahlprüfungsausschuss werden fünf Personen gewählt. Sie treten in den zwei Wochen nach dem Wahlstichtag in der Regel einmalig zusammen und prüfen, ob die Wahl entsprechend der Wahlordnung ordnungsgemäß vonstatten gegangen ist.

Was musst du noch wissen?

Mitglieder des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses verlierend für die Dauer der Amtszeit das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass du dich nicht für die Gremien der Studierendenschaft (Studierendenparlament und Fachschaftsvertretungen) zur Wahl aufstellen kannst. Als Mitglied des Wahlausschusses steht dir eine Aufwandsentschädigung entsprechend des Tätigkeitsfeldes zu. Dein ehrenamtliches Engagement in den Wahlorganen kann dir vom Präsidium des Studierendenparlamentes bescheinigt werden. Für die Wahl gelten die Organisationssatzung und die Wahlordnung der Studierendenschaft (www.stupa.uni-kiel.de/satzungen).

Wie kann ich kandidieren?

Das Studierendenparlament wählt die Mitglieder der Wahlorgane im ersten Quartal des Kalenderjahres. Alle Studierenden können sich für ein Amt im Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss bewerben.
Dabei ist es egal, ob du bereits an einer Wahl teilgenommen hast oder neu an der Uni bist. Für die Tätigkeit ist keine Vorerfahrung nötig (das gilt auch für die Wahlleitung). Zuverlässigkeit, Motivation und Verantwortungsbewusstsein sind dagegen unerlässlich.

Du hast noch Fragen?

Wenn du noch Fragen hast, schreibe dem Präsidium gern eine Mail an praesidium@stupa.uni-kiel.de.