Satzungen und Ordnungen
Gemäß § 72 Abs. 3 Hochschulgesetz entscheidet das Studierendenparlament über die Angelegenheiten der Studierendenschaft. Nach § 73 HSG regelt die Studierendenschaft ihre innere Struktur durch eine Satzung und Ordnungen. Diese findet ihr unten. Das Hochschulgesetz von Schleswig-Holstein ist hier zu finden.