Willkommen!
Das Studierendenparlament (StuPa) entscheidet laut Hochschulgesetz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Zu diesen grundsätzlichen Angelegenheiten gehört:
- die Verfassung von Stellungnahmen zu hochschul- und bildungspolitischen Themen
- die Wahl, Kontrolle und Abberufung des Allgemeinen Studierendenausschusses
- die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft, insbesondere die Verabschiedung des Haushaltsplans
- die Verabschiedung des Stellenplans der Studierendenschaft
- die Wahl der studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks Schleswig-Holstein
- die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft
- die Einrichtung und Änderung von Fachschaften
- die Einberufung von Vollversammlungen
Zur Erledigung seiner Aufgaben wählt das StuPa Ausschüsse, die Entscheidungen vorbereiten, und ein Präsidium, das die Sitzungen leitet und das StuPa nach außen vertritt. Das StuPa tagt einmal pro Vorlesungsmonat, in dringenden Fällen auch häufiger. Jede*r Student*in der CAU kann Anträge an das StuPa stellen. Genaueres zur Antragsstellung findest du hier.
Der Wahlstichtag der Wiederholungswahl für die Fachschaft Skandinavistik / Dänisch Lehramt ist Freitag, der 25. Oktober 2024 um 17 Uhr.
Weitere Informationen und Fristen findest du auf der Seite der Studiwahlen.
Nächste Sitzung des Studierendenparlaments
Die vierte ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments wird planmäßig
am Montag, den 14. Oktober 2024 ab 18:00 Uhr in hybrider Form in LMS 8 – R.EG.015 und Online via Zoom
stattfinden.
Die Einladung zu dieser Sitzung mit einem Vorschlag zur Tagesordnung kann spätestens sieben (bei außerordentlichen Sitzungen drei) Tage vor der Sitzung hier eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen finden sich hier.
Sitzungen des Studierendenparlaments und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Sofern die Sitzung Online oder in hybrider Form stattfindet, sind die Zugangsdaten am Sitzungstag hier abrufbar.
Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.
Aktuelles
Stellungnahme bezüglich der Wiederholungswahl der Fachschaft Skandinavistik / Dänisch Lehramt
Auf seiner außerordentlichen Sitzung am 11. August 2024 hat das Studierendenparlament die Kostenübernahme der Wiederholungswahl der Fachschaft Skandinavistik / Dänisch Lehramt beschlossen und zugleich die folgende Stellungnahme abgegeben:
Aufgrund eines mandatsrelevanten Wahlfehlers muss die Wahl der Fachschaft Skandinavistik / Dänisch Lehramt wiederholt werden. Bei dieser Wiederholungswahl handelt es sich laut Rechtsauffassung des Justiziariats unserer Universität um eine zusammenhängende Wahl mit der ursprünglichen Wahl, weshalb der Wahlmodus derselbe wie bei der ursprünglichen Wahl sein muss, also Onlinewahl.
Unserer Kenntnis nach ist POLYAS die einzige BSI-zertifizierte Software für Onlinewahlen auf dem Markt. Das BSI-Zertifikat von POLYAS basiert zwar auf einer Richtlinie von 2008, welche inzwischen durch eine aktualisierte Fassung ersetzt wurde, aber behält bis 2026 seine Gültigkeit. Außerdem gilt die Zertifizierung nicht vollständig für die Art und Weise, wie POLYAS an unserer Uni eingesetzt wird (Authentifizierung via Rechenzentrums-Account). Da es sich bei POLYAS aber um die einzige auf diese Weise zertifizierte Onlinewahlsoftware hält, sehen wir in der Nutzung dieser Software noch die beste Möglichkeit, eine Onlinewahl sicher durchzuführen.
POLYAS verlangt für die Nutzung seiner Software für die Wiederholungswahl bei 221 Wahlberechtigten 1.794,81 €. Damit belaufen sich die Kosten pro wahlberechtigte Person auf ca. 8,21 € bzw. ca. 42,73 € für jede der 42 Personen, die an der ursprünglichen Wahl teilgenommen haben. Es wäre also deutlich günstiger, jede*r Wähler*in Briefwahlunterlagen zuzuschicken. Hinzu kommt, dass aller Voraussicht nach nur eine Liste zur Wahl eingereicht wird, die dann nur eine einzige Wähler*innenstimme benötigt, um in Gänze gewählt zu werden.
Angesichts der des Zeitdrucks und um eine rechtssichere Durchführung der Wiederholungswahl gewährleisten zu können, sehen wir uns dennoch gezwungen, einer Kostenübernahme der 1.794,81 € für die Nutzung von POLYAS – unter Protest – zuzustimmen. Abschließend möchten wir festhalten, dass der Verdacht nahe liegt, dass POLYAS mit seinem Angebot unsere Zwangslage ausnutzt, um sich für die Durchführung der Onlinewahl Vermögensvorteile zu gewähren, die in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Wir planen allerdings, die Wahlordnung zeitnah dahingehend klarstellend zu ändern, dass für die Durchführung einer Wiederholungswahl ausdrücklich ein anderer Wahlmodus gestattet ist.
Die Stellungnahme im Volltext findet sich hier.
Euer Präsidium
Stellungnahme für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses
Auf seiner Sitzung am 29. Juli 2024 hat das Studierendenparlament eine Stellungnahme verabschiedet, in welcher sich für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses ausgesprochen wird:
Seit Januar ist auf der Website des Campusradio Kiel zu lesen, dass das Studentenwerk eine Überprüfung zur NS-Belastung von Wilhelm Hallermann eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang wird über eine mögliche Umbenennung des PHH nachgedacht.
Anlass für diese Überprüfung ist das Theaterstück „LebensWert“. Es bringt ans Licht und arbeitet deutlich heraus, was eigentlich längst bekannt sein müsste: Wilhelm Hallermann war nicht nur Mitglied der NSDAP, der SA und des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes, sondern erstellte auch mehr als die Hälfte aller Gutachten für das Sondergericht Kiel, das im Dritten Reich eingesetzt worden war. Nur acht der von ihm mitbeurteilten Fälle führten zu Freisprüchen, wobei nur vier dieser Freisprüche auf seine Gutachten zurückzuführen sind. Eine Analyse seiner Gutachten zeigt, dass er „bei ‚Heimtückeverfahren’ keineswegs generell auf Strafmilderung oder Freispruch hinarbeitete.“ Vielmehr belastete er die Angeklagten unnötigerweise zusätzlich durch wertende Charakterisierungen.
Zudem wusste Hallermann von Werner Heyde, dessen Pseudonym und dessen Beteiligung an den Euthanasiemorden, wie DER SPIEGEL bereits 1962 berichtete. Dennoch erklärte er 1964 wider besseres Wissen, in den Krankenakten der 216 verstorbenen Kinder keine Auffälligkeiten erkennen zu können, als er ein Gutachten zu den Euthanasiemorden der Kinderfachabteilung Schleswig erstellte. Dadurch war er (mit-)verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft Kiel damals keine Anklage erhob.
Hallermann war zudem ein Befürworter der Zwangskastration.
Das Studentenwerk hat gegenüber dem Campusradio Kiel geäußert, dass Wilhelm Hallermann zwar als „diskutable Persönlichkeit“ bekannt sei, doch das Ausmaß seiner NS-Belastung bislang nicht klar gewesen wäre. Nun werde auf ein Gutachten der CAU zu Kiel gewartet. Jeder der genannten Punkte für sich genommen ist Grund genug, sich vom Tun des Wilhelm Hallermann zu distanzieren und in diesem Zuge insbesondere das Studierendenwohnheim schnellstmöglich umzubenennen. Das Studentenwerk darf nicht länger zögern sondern sollte eine sofortige Umbenennung veranlassen.
Die Stellungnahme im Volltext findet sich hier.
Euer Präsidium
Auf ein Neues!
Mit der elften und letzten Sitzung endete am 17. Juni 2024 der 81. Wahlzeitraum des Studierendenparlaments. Wir blicken zurück auf eine volle und erfolgreiche Legislatur:
So wurde der Wechsel zum DE-Semesterticket beschlossen und im Zuge dessen eine Vollversammlung sowie eine Studierendenbefragung zur Zukunft des Semestertickets abgehalten. Auch gab es eine Vollversammlung zum Thema studentischer Raum und Studierendenhaus, in welcher die Ergebnisse einer vorher von der entsprechenden Projektstelle durchgeführten Umfrage vorgestellt und an die Universität übergeben worden sind. Das StuPa hat sich zudem in drei Stellungnahmen umfassend zu den Themen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus positioniert. Zudem fand nach mehrjähriger Pause wieder ein Campusfestival auf dem Gelände der Universität statt, welches trotz des ungemütlichen Wetters viele Menschen anlocken konnte und für positive Schlagzeilen sorgen konnte. Hierfür danken wir Toni und Dennis sowie allen helfenden Händen herzlich.
So blicken wir mit Freude zurück, aber konzentrieren uns auch auf das, was vor uns liegt. So hat sich am 1. Juli 2024 das 82. Studierendenparlament konstituiert und mit Laura Falk, Stella Thomsen und Fritz Herkenhoff einen neuen alten AStA-Vorstand gewählt. Auch begrüßen wir die UDP als neue Fraktion im StuPa und sehen einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen allen Hochschulgruppen entgegen.
Wir freuen uns auf eine spannende und hoffentlich wieder genauso produktive Legislatur wie die letzte.
Euer (neues) Präsidium
Stellungnahme des Studierendenparlaments der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zu den Ereignissen auf Sylt
Wir, das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, verurteilen auf das Schärfste die jüngsten Ereignisse auf Sylt, bei denen privilegierte junge Menschen in einem Club völkische und nationalistische rassistische Parolen wie „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ auf den Technosong „L’amour toujours“ gesungen haben. Solches Verhalten ist inakzeptabel und hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Rassistisches und faschistisches Verhalten wird an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel nicht toleriert. Diese Szenen sind keineswegs witzig und harmlos, sondern eine ernste Bedrohung für das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Verbale Übergriffe wie diese sind leider keine Seltenheit und spiegeln eine besorgniserregende Entwicklung wider.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dieses Video die weit verbreitete These widerlegt, rechtsextremistische Einstellungen seien lediglich die Folge von mangelnder Bildung oder Armut. Es waren hier gut situierte Studierende und ausgebildete Akademiker*innen, die diese Parolen mitgesungen haben. Daher ist es auch an uns als Vertretung der Studierendenschaft, aufmerksam zu sein und klare Haltung gegen rassistische und rechtsextremistische Vorfälle an unserer Universität zu zeigen.
Erst am 23. Mai 2024 haben wir 75 Jahre Grundgesetz gefeiert. Das Grundgesetz ist als expliziter Gegenentwurf zum Nationalsozialismus zu verstehen und bildet das Fundament unserer Demokratie. Es garantiert in Artikel 1 die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und in Artikel 3 den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Doch trotz dieser klaren rechtlichen Vorgaben verschärft sich der Diskurs, und Angriffe sowie verbale Entgleisungen gehören mittlerweile zum Alltag.
Was auf Sylt passiert ist, ist kein Einzelfall. Erst in den letzten Tagen wurden weitere Vorfälle solcher Art in Louisenlund, dem Schlagermove, von Scheunenfeten und einem Schützenfest veröffentlicht. Dies sind nur die Vorfälle, bei denen eine Kamera mitlief.
Als Studierendenparlament der CAU setzen wir ein klares Zeichen gegen Rassismus und Faschismus. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft und diese muss in den öffentlichen Diskursen dargestellt werden. Diskurse über und in der Gesellschaft müssen offen und tolerant geführt werden und dürfen Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Hautfarbe nicht ausschließen und diskriminieren. Daher sehen wir uns in der gemeinsamen Verantwortung sich gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hass zu stellen und aktiv für die Werte unseres Grundgesetzes einzutreten.
Wir fordern die Verantwortlichen und die Gesellschaft insgesamt auf, entschieden gegen solche rassistischen und faschistischen Tendenzen vorzugehen. Es ist an der Zeit, nicht nur Worte, sondern auch Taten sprechen zu lassen. Wir müssen denen zuhören, die von Rassismus betroffen und andere marginalisierte Gruppen sind und für die Sylt Alltag ist. Ihre Stimmen müssen lauter und sichtbarer gemacht werden.
Die Stellungnahme im Volltext findet sich hier.
Euer Präsidium
Stellungnahme zum Tag des Grundgesetzes
„Heute, am 23. Mai 1949 beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute das neue Deutschland ersteht.“
Mit diesem Satz wurde am 23. Mai 1949, vor 75 Jahren das Grundgesetz feierlich verabschiedet. Das eigentlich als Provisorium gedachte Dokument leistete einen erheblichen Beitrag für die demokratische Entwicklung Deutschlands und sichert bis heute jeder Bürger*in Grundrechte zu. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, all diese Rechte tragen zur Freiheit der Bürger*innen und zu einem lebendigen demokratischen Leben bei. Das Prinzip der Wehrhaften Demokratie, welches etabliert wurde, schützt bis heute unsere Gesellschaft vor einem erneuten Verfall in die Diktatur.
In Artikel 5 wird die Freiheit der Wissenschaft festgelegt, die bis heute maßgeblich für die Arbeit der CAU ist. Durch dieses Recht müssen Forschende und Lehrende nicht befürchten, wegen unliebsamer Forschung oder der Äußerung bestimmter Meinungen benachteiligt zu werden, sondern können sich frei der Wissensförderung widmen.
Das Studierendenparlament der CAU bekennt sich zum 75. Jahrestag klar zum Grundgesetz. Ohne dieses wäre eine freie, demokratisch organisierte Campuspolitik nicht möglich, genauso wenig wie die freie Entfaltung der Studierenden an unserer Universität.
Dementsprechend müssen die jüngsten Angriffe von rechtsextremen Kräften auf das Grundgesetz auf das Schärfste verurteilt werden. Versuche, Teile oder die Gesamtheit des Grundgesetzes zu unterminieren, bedrohen uns alle. Nachdem bei einem Treffen Rechtsextremer Vertreibungspläne für in Deutschland lebende Menschen diskutiert wurden, gingen Millionen Menschen auf die Straße, um sich klar dagegen zu positionieren. Diese Energie müssen wir weiter nutzen, um das Grundgesetz tagtäglich gegen solche Bedrohungen zu verteidigen.
Um den Tag des Grundgesetzes zu feiern, möchten wir in dieser Stellungnahme auch auf den Aktionstag „CAU für Demokratie“ aufmerksam machen. Im Rahmen dieses Aktionstages sind alle Mitglieder der CAU (Studierende, Dozierende, technisches und wissenschaftliches Personal) eingeladen, sich am Donnerstag, den 23. Mai 2024 um 14 Uhr auf dem Musäusplatz für eine kurze Kundgebung zu versammeln und so ihr Engagement gegen das Erstarken antidemokratischer Kräfte zum Ausdruck zu bringen. Außerdem findet am Abend die Podiumsdiskussion zu ‚Gefährdete Demokratie – gefährdete Grundrechte?‘ statt (18:15 bis 19:45 Uhr im Klaus-Murmann-Hörsaal, Leibnizstraße 1).
Die Stellungnahme im Volltext findet sich hier.
Euer Präsidium
Besuch vom Vizepräsidenten für Studium und Lehre Herrn Hundt
Auf der Sitzung am 22.04.2024 war Herr Hundt (Vizepräsident für Studium und Lehre) zu Besuch beim Studierendenparlament, um mit den Studierenden über studentische Themen zu reden. Insbesondere ging es um die Exzellenzinitiative, Digitalisierung aber auch um die Arbeitsbedingungen von studentisch Beschäftigten.
Exzellenzinitiative
Die Exzelleninitiative ist ein großer Kostenfaktor innerhalb der Universität. Durch das Scheitern der drei eingereichten Skizzen war nunmehr die Zukunft der Finanzierung durch das Land Schleswig-Holstein unklar. Es wurde betont, dass die Gelder nicht verloren seien, sondern die Forschungsprojekte weiterlaufen und die Mittel umverteilt werden können.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Universität nicht allein aus dem Bereich Studium und Lehre bestehe, sondern auch der Bereich Forschung wesentlicher Bestandteil der Universität sei. In Bezug auf die Exzellenzinitiative wird der Fokus nunmehr auf die Weiterbewilligung der bereits im letzten Zeitraum erfolgreichen Exzellenzcluster PMI und Roots gelegt. Allerdings wurde auch versichert, dass die Investitionen in Projekte im Rahmen der Exzellenzinitiative zumindest mittelbar den Studierenden zugutekommen sollen.
Die Gutachten zu den Exzellenclusterskizzen werden nicht veröffentlicht, da dies im wissenschaftlichen Förderungsbereich unüblich sei, um die Gutachter*innen zu schützen. In diesem Fall wurde den Mitgliedern des Senats die Einsicht unter strengen Auflagen gestattet, eine Ausweitung des Berechtigtenkreises sei aber nicht vorgesehen.
Digitalisierung
Ein großer Themenkomplex war die Digitalisierung der Universität, aber auch der Lehre. Finanzierungstechnisch sei es nicht möglich, sämtliche Hörsäle und Seminarräume entsprechend auszustatten. Das langfristige Ziel sei die Etablierung einer digital gestützten Präsenzlehre, da sich die CAU als Präsenzuniversität versteht und dieser Charakter auch nach der Corona-Pandemie beibehalten werden soll. Reine oder überwiegende Online-Lehre soll nur dort stattfinden, wo sie einen didaktischen Mehrwert habe.
Darüber hinaus soll OLAT aber auch der Digital Learning Campus weiter ausgebaut werden. Zudem soll das digitale Angebot der UB erweitert werden.
Auf die Frage hin, inwiefern Dozierende angehalten sind, digitale Inhalte und Formate in ihre Vorlesungen und Kurse zu implementieren, wurde auf die Freiheit der Lehre verwiesen. Die Dozierenden werden hierauf hingewiesen, die Nutzung obliegt allerdings den Dozierenden.
TVStud
Ein besonderes Interesse des StuPas bestand an der Situation der studentischen Beschäftigten an der Universität, insbesondere ihre Bezahlung, Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Tarifverträgen.
Mit Beschluss vom 09.12.2023 wurde bereits der Stundenlohn für studentische Hilfskräfte auf 13,25 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung ist für den 01.04.2025 geplant, wobei der Stundenlohn auf 14 bzw. 15 Euro erhöht werden soll. Die Erhöhungen sollen dabei allerdings nicht aus zentralen Mitteln der Universität kommen. Auch können die Erhöhungen im Einzelfall zu einer Reduzierung der Stundenzahlen führen.
Zuletzt wurde betont, dass jede Person an der Universität auch für die Arbeit bezahlt werden soll, die geleistet wird. Unbezahlte Überstunden oder eine Nichtanrechnung von Vorbereitungs- oder Nachbereitungszeiten sollen nicht vorkommen.
Weitere Inhalt des Gesprächs finden sich in dem Protokoll der Sitzung auf Deutsch und auf Englisch.
Dein Präsidium
Weiterführung der Projektstelle studentischer Raum
Auf seiner Sitzung am 18.03.2024 hat das Studierendenparlaments die Weiterführung der Projektstelle studentischer Raum beschlossen. Die Projektstelle wurde im letzten Jahr geschaffen, um sich mit der Möglichkeit des Baus oder einer Umwidmung eines bestehenden Gebäudes für studentische Zwecke auseinanderzusetzen.
Seit Ende des letzten Jahres lief eine Umfrage, in welcher die Raumbedarfe unter den Organen und Gremien der Studierendenschaft und der Hochschulgruppen sowie die Auswirkungen eines Studierendenhauses auf die Studien- und Campusqualität für die Studierenden erfasst wurden. Diese Umfrage ist nunmehr beendet und es wurden die ersten Ergebnisse vor dem Studierendenparlament vorgestellt. Der Antrag sowie die Ergebnisse finden sich hier.
Auch wurde die Einberufung einer Vollversammlung für den 11.06.2024 beschlossen, damit sich die Studierenden zum Thema studentischer Raum auf dem Campus ausführlicher äußern können. Auf dieser Vollversammlung soll sodann auch den zuständigen Personen innerhalb der Universität eine entsprechende Handreichung mit den ausgearbeiteten Ergebnissen überreicht werden. Dieser Antrag findet sich hier.
Das Präsidium des Studierendenparlaments
Wechsel zum DE-Semesterticket zum Wintersemester 2024/25
Das StuPa hat auf einer Sondersitzung am 23.02.2024 den Wechsel vom landesweiten Semesterticket hin zum Deutschlandsemesterticket (DE-Semesterticket) zum Wintersemester 2024/25 beschlossen.
Konkret bedeutet das, dass ab Oktober 2024 alle Studierenden bundesweit zur Nutzung des ÖPNV berechtigt sind. Hierzu wird der Semesterticketbeitrag im Wintersemester 2024/25 von 171,10 Euro auf 176,40 Euro steigen. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung von ca. 0,88 Euro.
An den grundlegenden Konditionen zur Bezugsberechtigung und den Erstattungsmöglichkeiten wird sich mit dem Umstieg voraussichtlich nichts ändern. Auch wird es das DE-Semesterticket standardmäßig nur als Handy-Ticket geben.
Im kommenden Sommersemester bleibt das landesweite Semesterticket inklusive der Upgrade-Option zum regulären Deutschlandticket erhalten. Über den weiteren Verbleib im DE-Ticketvertrag über das Wintersemester 2024/25 hinaus soll in einer Studierendenbefragung im Sommersemester 2024 abgestimmt werden. Weitere Informationen hierzu folgen noch.
Der ganze Antrag mit etwaigen ergänzenden Unterlagen findet sich hier.
Das Präsidium des Studierendenparlaments
Stellungnahme des Studierendenparlamets gegen Antisemitismus
Auf seiner Sitzung am 22.01.2024 hat das Studierendenparlament eine Stellungnahme gegen Antisemitismus beschlossen und drückt allen jüdischen und israelischen Studierenden seine Solidarität und nach dem Angriff der HAMAS auch sein tiefstes Mitgefühl aus.
Jüdische Menschen sind ein essentieller Bestandteil dieses Landes. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die IHRA-Definition sowie die 3D-Regel zur allgemeingültigen Arbeitsgrundlage im Umgang mit Antisemitismus auf dem Campus erklärt. Darüber hinaus setzt sich das Studierendenparlament für eine israelische Partneruniversität ein, um den akademisch-wissenschaftlichen Austausch zu fördern. Auch fordert das Studierendenparlament im Kampf gegen jeden Antisemitismus, dass die Universität die Notwendigkeit für eine*n Beauftragte*n für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus sieht und ihre Verantwortung diesbezüglich ernst nimmt.
Allerdings hört es nicht mit der Universität und der Verwaltung auf. Auch wird an alle Hochschulgruppen und Fachschaften appelliert, auf die verschiedenen jüdischen Perspektiven sowie auf das Geschehen in Israel seit dem Angriff am 7. Oktober aufmerksam zu machen und dabei einseitige Solidaritätsbekundungen zu vermeiden.
Antisemitismus ist ein tief verwurzeltes gesamtgesellschaftliches Problem und kann nur von uns allen gemeinsam bewältigt werden.
Die ganze Stellungnahme findet sich hier.
Das Präsidium des Studierendenparlaments
Green Office an der CAU: von Studierenden entwickelt, vom Uni-Präsidium beschlossen und immer noch nicht da!
20.03.2023 Seit einem Jahr steht der Beschluss des Präsidiums der Universität Kiel für ein Nachhaltigkeitsbüro bzw. Green Office an der CAU. Seitdem ist leider nicht viel passiert, alle
Akteur*innen warten auf die Veröffentlichung einer Stellenausschreibung und die Einrichtung dieser beschlossenen Stelle.
Im März 2022 hat das Präsidium der CAU zu Kiel beschlossen, eine Projektstelle für ein Green Office an unserer Universität einzuführen. Dem zuvor ging ein fast dreijähriges studentisches Engagement der Hochschulgruppe Wellenschlagen, in welchem unter anderem Workshops veranstaltet, Gespräche mit Akteur*innen an der Universität geführt und die Idee des Green Offices weiter ausgearbeitet wurde. Schließlich wurde gemeinsam mit der Hochschulgruppe Students For Future und dem Ökologiereferat des AStA ein ausführliches, 33-seitiges Konzeptpapier zu einem Green Office an der Uni Kiel ehrenamtlich ausgearbeitet und dem Präsidium im Mai 2021 präsentiert und übergeben.
Eine Universität, welche sich als zukunftsorientiert sieht, ist auch verpflichtet, die nötigen Rahmenbedingungen für entsprechende Prozesse zu schaffen. Das bedeutet in Bezug auf
das beschlossene und gewollte Green Office nicht nur eine Stellenausschreibung, sondern auch den dazugehörigen Bewerbungsprozess endlich zu starten und die dafür nötigen
Voraussetzungen zu schaffen.
Wir, das Studierendenparlament, als Vertretung der Studierendenschaft der CAU Kiel fordern, dass der Beschluss und Zusagen zu einem Green Office eingehalten werden und jahrelanges, zukunftsorientiertes studentisches Engagement wertgeschätzt wird. Der Prozess der Stellenausschreibung verzögert sich jedoch immer weiter und scheint somit nicht zu den Prioritäten des Präsidiums zu gehören.
Das Studierendenparlament der CAU zu Kiel spricht sich weiterhin für eine Einrichtung eines studentisch geführten Green Offices aus (Beschluss vom 14.12.2020). Wir fordern das
Präsidium der Universität und alle Verantwortlichen auf, sich nun aktiv um die unverzügliche Realisierung des Green Offices zu kümmern und sich somit auch der Verantwortung
gegenüber Studierenden, studentischem Engagement und Nachhaltigkeit an der CAU zu stellen.
Ein studentisch geführtes Green Office oder Nachhaltigkeitsbüro bietet eine Vielzahl an Chancen und Möglichkeiten:
Die Beschleunigung der nachhaltigen Transformation der Universität; die Sichtbarmachung, Vernetzung von Unterstützung von studentischem Engagement und Projekten für
Nachhaltigkeit; Sichtbarmachung studentischer Perspektiven und Unterstützung studentischer Mitbestimmung in Bezug auf Nachhaltigkeit; die Unterstützung von
Nachhaltigkeitsakteur*innen in Lehre, Forschung, Betrieb und Governance; die Initiierung von neuen nachhaltigen Projekten; die Vernetzung und Verbesserung von Kooperationen
(uniintern, regional und international) und zuletzt auch die Steigerung der Attraktivität der CAU Kiel als Studien- und Arbeitsort. Für eine Universität, welche sich selbst damit beschreibt, “Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln”, mit klik2030 die Klimaneutralität der CAU bis 2030 erreichen möchte und Nachhaltigkeit im aktuellen Struktur- und Entwicklungsplan (2021-2025) berücksichtigt, ist ein Green Office eine riesige Chance, um auch jene genannten Ziele zu erreichen.
Die ganze Stellungnahme findet sich hier.
Stellungnahme studentische Entlastung
Die Lebenserhaltungskosten steigen, Mieten sind kaum zu bezahlen: Es braucht Solidarität mit Studierenden, die oftmals ohnehin schon finanziell unter Druck und
häufig von Armut betroffen sind – und durch die Energiekrise nun in zunehmendem Maße in prekäre Lebensverhältnisse rutschen.
Hierzu fordert das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität:
• Schnellstmögliche Auszahlung der 200€-Energiepauschale für Studis! Die hohen Preise halten schon seit Monaten an, es braucht JETZT Entlastung – möglichst
unbürokratisch und direkt (s. Begrüßungsgeld in Kiel).
• Die Preisbremsen und Entlastungszahlungen für Strom und Gas müssen schon in diesem Winter greifen – wichtig ist eine schnellstmögliche Umsetzung und direkte
Wirkung für die mietenden Studierenden! Ein Ausgleich im Laufe des Jahres 2023 ist zu spät für die vielen Studierenden, die oft über nur geringe liquide Mittel verfügen.
Parallel dazu sollen öffentliche Grundversorger von Netz- und Versorgungssperren im Wintersemester absehen – Strom und Wärme sind Teil des Existenzminimums!
• Mensaessen und Mieten in Wohnheimen müssen bezahlbar bleiben! Das Land ist in der Pflicht, das Studentenwerk dazu finanziell zu unterstützen. Dies soll in einem
separaten Topf zu dem erfolgen, welchen dass Land zur Unterstützung des Studentenwerkes schon bedient; die Kriesenhilfen dürfen nicht auf Kosten der
Substanz sowie Sanierungen und Neubauten erfolgen.
• Die Fortführung der Präsenzlehre soll nicht zur Diskussion stehen. Es dürfen die Strom- und Gaskosten nicht auf Studierende (in Privatwohnungen) abgewälzt werden
– die universitären Räume müssen offen bleiben, insbesondere in solch für Studierende prekären Zeiten!
• Studierende werden in den bisherigen Entlastungspaketen zu wenig berücksichtigt; es braucht ein weiteres auf Bundes- oder Landesebene.
• Die Lebenserhaltungskosten steigen nicht nur beim Strom und Gas, sondern auch bei den Lebensmitteln. Wird das kommende Semester ein Onlinesemester, so werden die
Kosten, die die Universität spart, einfach auf die Studierenden abgeschoben.
• Zudem fehlte der Austausch im Seminarraum, im Labor oder auf dem Campus. Neben dem Erlernen von neuem Wissen und Fähigkeiten, werden im Studium auch soziale
Kompetenzen vermittelt und die Vermittlung dieser litt unter den Online-Semestern sehr.
• Die Einführung des Bundesweiten Nahverkerstickets (9€-Ticket Nachfolger) soll nicht zum Nachteil der Studierendenschaft erfolgen: Es braucht entweder einen reduzierten
Preis für das bisherige Semesterticket oder eine Ausweitung des Gültigkeitsbereiches auf das gesamte Bundesgebiet!
Generell gilt: Wir brauchen endlich ein besseres BAföG! Insbesondere in prekären Situationen, wie der Energiekrise, braucht es schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das BAföG
muss für alle Studierenden da sein und eine Existenzsicherung bieten. Dazu muss es elternunabhängig und rückzahlungsfrei sein. Der BAföG-Satz darf dabei nicht von der
Inflation aufgefressen werden – er ist an ein inflationsgerechtes Niveau zu koppeln!
Die ganze Stellungnahme findet sich hier.
Stellungnahme hybride Lehre
Mit Bedauern stellen wir erneut fest, dass sich immer mehr Lehrende von der hybriden Lehre verabschieden und ein Status Quo von vor der Pandemie angestrebt wird.
Die CAU hat 2022 ein Leitbild zur Diversität verabschiedet. Jedoch wird abgesehen von schönen Bekenntnissen leider viel zu wenig für die Barrierefreiheit an der Uni getan.
Vor der Pandemie gab es viele Missstände, die erst durch diese aufgedeckt wurden. Daher sollte es nicht das Ziel sein, zu diesen Zuständen zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass
Dozierenden, die sich für hybride Lehre einsetzten, Steine in den Weg gelegt werden und Studierenden der Zugang zu Lehrangeboten verwehrt bleibt.
Das Potential, was eine hybride Veranstaltung bietet, wurde bei Weitem nicht ausgeschöpft. Wir sollten uns bewusst sein, dass gerade vulnerable Gruppen von der hybriden Lehre
profitieren und teilweise sogar auf sie angewiesen sind. Nicht jede Person kann immer in Lehrveranstaltungen anwesend sein:
· Studierende aus dem Ausland, die eine Zugangsberechtigung haben, aber denen auf Grund von langen Wartezeiten bei Botschaften (teilweise bis zu 12 Monaten) keine Einreiseerlaubnis vorliegt, können nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
· Studierende und Lehrende mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen, sowie mit besonderen Bedarfen aufgrund von länger andauernden oder dauerhaften
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, werden vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Gesundheit riskieren oder ihr Studium/ihren Beruf. Hierunter fallen auch Studierende und Lehrende, die eine psychische Erkrankung haben, denen es leichter fällt sich asynchrone Lehrveranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt anzugucken.
· Studierenden und Lehrenden in der Schwangerschaft und im Elternschutz, sowie Studierenden und Lehrenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen wird so
die Teilnahme an Lehrveranstaltungen verwehrt.
· Studierende, die sich zum Studium oder Praktikum im Ausland befinden, haben In der Regel keine Möglichkeit, Prüfungen in der 2. Prüfungsperiode abzulegen, da die
Lehrveranstaltungen im Ausland häufig früher anfangen (z. B. in Skandinavien bereits im August). Im Falle eines Nicht-Bestehens im 1. Prüfungszeitraums besteht
keine Möglichkeit einer Online-Wiederholung im Ausland. Dies führt häufig zu Rücktritten. Grundsätzlich liegt hier eine Benachteiligung der mobilen Studierenden
vor.
Dass hybride Lehre ein Erfolg sein kann, wurde bereits in der Vergangenheit gezeigt. Ein positives Beispiel, welches in der Bildungsforschung untersucht wurde, wäre die West
University of Timișoara in Rumänien, die während der ersten Pandemie-Welle 2020 ganz gezielt hybride Lehre eingesetzt hat, um die Lehre für die Studierenden so angenehm, wie
möglich zu gestalten. Es sind nicht nur ausländische Universitäten, die die Vorteile von hybrider Lehre nutzen, sondern auch deutsche Universitäten, wie zum Beispiel die Humboldt Universität in Berlin oder die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In unserem Leitbild Diversität heißt es „Sie [die Universität] ist bestrebt, einen barrierefreien
und inklusiven Zugang zu Arbeits- und Studienplätzen, Wissen und Weiterbildungen sowie Beratungs-, Kultur- und Sportangeboten zu ermöglichen.“ Genau das erwarten wir von der
CAU. Der Ausbau der hybriden Lehre wäre ein Schritt, um dies zu ermöglichen. Wir fordern die CAU auf, das Angebot der hybriden Lehre zu erweitern und sich somit zu ihrem Leitbild zu bekennen und als zukunftsfähige inklusive Universität zu präsentieren.
Die ganze Stellungnahme findet sich hier.
Stellungnahme studentischer Wohnraum
Zu Beginn eines jeden Wintersemesters ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt besonders angespannt. Auch in diesem Jahr haben 3.330 Studierende ein Studium an der CAU
aufgenommen und somit ihren Lebensmittelpunkt nach Kiel verlegt. Der dazugehörige Umzug steht jedoch immer noch bei vielen aus, aufgrund von mangelndem bezahlbarem
Wohnraum. Die Wohnungssuche ist aber weiterhin eine große Hürde, entweder sind WG-Zimmer nicht bezahlbar oder Wohnheime mit Wartelisten, die an die Tausend grenzen. Der
Zuwachs an Einwohner*innen ist über die letzten Jahre soweit gestiegen, dass aktuell Studierende rund ein Siebtel der Einwohner*innen von Kiel ausmachen würden.
Derzeit werden vom Studentenwerk SH 20 Wohnheime betrieben, mit insgesamt 3.135 Plätzen, davon 1.936 in Kiel. Jedes Jahr sind die Wartelisten des Studentenwerkes für
Wohnheimplätze überfüllt, über 600 Studierende sammeln sich auf der Warteliste und hoffen auf einen der wenigen Plätze. Hinzukommen noch die Studierenden, welche sich gar nicht erst auf einen Wohnheimplatz bewerben und es auf dem Wohnungsmarkt versuchen. Die Landesregierung verspricht weitere 650 Wohnheimeinheiten im Koalitionsvertrag für
ganz Schleswig-Holstein, das würde noch nicht einmal den Bedarf in Kiel decken. Dennoch wird es für ein ganzes Bundesland mit fünf Hochschulstandorten und 67.000 Studierenden als ausreichend betrachtet. Das kritisieren wir als Studierendenschaft, denn einmal wieder sind die Bedürfnisse von Studierenden nicht in anständigem Maße wahrgenommen worden. Der Bedarf an Wohnheimplätzen allein übersteigt deutlich die von der Landesregierung geplante
Anzahl. Die aktuellen Bauprojekte des Studentenwerkes schaffen bis Mitte 2023 nur 205 weitere Plätze in Kiel, wodurch die Lage kaum verbessert wird. Es liegt an der Landes- und
Bundesregierung sowie auch der Stadt Kiel ihren Bewohner*innen eine Möglichkeit des Wohnraums zu schaffen. Wenn die Stadt ein gutes Studium und gute Lebensbedingungen ermöglichen will, so ist Wohnraum elementar. Ansonsten sind lange Anfahrtswege und Pendeln unvermeidlich, welches deutlichen Einfluss auf die mentale Gesundheit und sozialen Kontakte, somit auch direkt auf die erbrachte Leistung im Studium hat. Auch auf Bundeseben muss eine Veränderung der Finanzierung erfolgen. Der Bund
verspricht eine Bereitstellung von rund 500 Millionen Euro für den Ausbau von Wohnraum. Davon stehen rund 17 Millionen Euro Schleswig-Holstein zu.
Der Anteil des Bafög reicht auch in Kiel nicht aus, um die Miete eines WG-Zimmers zu decken. Dem aktuellen Bafög-Satz zu entnehmen ist für die Wohngeldpauschale ein Betrag
von 360€ (ohne Wohnkostenzuschuss) vorgesehen, ein WG-Zimmer im Kiel liegt im Durchschnitt bereits bei 368 € (Stand 2019 Statista).
Es darf nicht zu einer Konkurrenz um bezahlbare und faire Wohnverhältnisse zwischen Gruppen kommen. Allen Einwohner*innen der Stadt sollte bezahlbarer Wohnraum zur
Verfügung stehen. In Realität herrscht ein akuter Konkurrenzkampf, die Besichtigung einer passenden und bezahlbaren Wohnung erfolgt mit zwanzig oder mehr anderen
Bewerber*innen. Es müssen neue Maßnahmen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene ausgearbeitet und umgesetzt werden, eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen ist wichtig, besonders die Bedürfnisse der Studierenden müssen bei Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Daher fordert das Studierende Parlament die Politik Kommunal-, Landes- und Bundesebene auf, ihre Verantwortung gegenüber den Studierenden und ihren Einwohner*innen folgendes umzusetzen:
• die Bereitstellung von Bauflächen von Wohnheimen
• ein höherer Anteil von Sozialbauten in Kiel
• schnellerer Ausbau von Wohneinheiten auf dem Campus und in der Stadt
• eine Anpassung der geplanten Wohneinheiten auf den neu entstehenden Bremerskamp, da die geplanten 150 nicht ausreichen werden
• eine Anpassung des Bafög-Satzes und Wohngeld, welcher inflationsbereinigt werden muss, um eine Möglichkeit der Bezahlbarkeit zu erreichen
• Ausbau der Infrastruktur, um Stadtgebiete besser mit der Uni zu verbinden
Die ganze Stellungnahme findet sich hier.
Studierendenschaft fordert mehr Wohnraum
24.01.2022 Wohnraum in Kiel ist knapp: Gerade zum Semesterbeginn haben es viele von uns Studierenden schwer auf dem sowieso angespannten Kieler Wohnungsmarkt. Das Land hat es in den vergangenen Jahren versäumt, ausreichend Wohnraum für Studierende an den Hochschulstandorten zu schaffen. In unserer Januarsitzung haben wir auf Antrag der Liste der JusoHSG eine Resulution an die Landesregierung und die Stadt Kiel verabschiedet, in der wir diese auffordern, bei der Anzahl der vom Studierendenwerk betriebenen Wohnheimplätze nochmal deutlich aufzustocken. Das Studierendenparlament fordert: Mehr Wohnheime des Studierendenwerks! Am Campus Leibnizstraße soll hinter der Universitätsbibliothek in den kommenden Jahren das neue Campusquartier Bremerskamp realisiert werden. Quartier? Nicht wirklich: Neben den notwendigen Neubauten von Institutsgebäuden und Mensa sind hier lediglich maximal 500 Wohneinheiten geplant. Damit das Viertel auch nach 16 Uhr noch halbwegs belebt ist, sind mindestens 2000 bis 3000 Wohneinheiten notwendig. Wir fordern wir die Verantwortlichen dazu auf die Planungen entsprechend nachzubessern und auch am Bremerskamp zu großen Teilen auf das Studierendenwerk als Garant für bezahlbaren Wohnraum zu setzen: Mehr Wohnraum auf dem Bremerskamp! Bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Präsenzlehre und entlastet den Wohnungsmarkt zugunsten der Beschäftigeten der Hochschulen und allen weiteren Bewohner*innen der Stadt.
Offener Brief an die Dekane der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Freiversuchsregelung vom 26.01.2022
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. André Munzinger,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Manfred Heinrich,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kai Carstensen,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Joachim Thiery,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Bihrer,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Frank Kempken,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karl H. Mühling,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lorenz Kienle,
die Situation der Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität hat sich durch den erneuten Wechsel in die Online-Lehre zusätzlich verschlechtert. Die seit vier Semestern anhaltende psychische Belastung findet erneut einen drastischen Höhepunkt. Es gibt immer noch keine Entlastungen für Studierenden. Das Studieren in der Pandemie hat sich nach wie vor nicht verbessert. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit den Studierenden eine Erleichterung in der aktuellen Studiensituation zu gewähren und sie damit bestmöglich beim zeitnahen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu unterstützen.
Im Namen der Studierendenschaft bitten wir Sie darum den Studierenden zusätzliche Freiversuche zu ermöglichen. Die neue Corona-Hochschulrechtsergänzung sieht aktuell vor, dass sie als Dekane festlegen können, dass Sie den Studierenden einen weiteren Freiversuch gewähren:
(5) Die Dekanin oder der Dekan kann zusätzlich zu Satz 1 und 2 festlegen, in welchen Studiengängen oder Modulen für Prüfungen, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 oder dem Wintersemester 2021/2022 zugeordnet sind und die nach dem 21. April 2021 abgelegt und nicht bestanden wurden, ein zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt wird, weil die Lehr- und Lern- oder die Prüfungsbedingungen durch Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Studierende (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte), deren Studiengang den Regelungen des beamtenrechtlichen Laufbahnrechts unterliegt.
Wir bitten sie ausdrücklich von dieser Regelung großzügig Gebrauch zu machen, da die Lehr-, Lern- und Prüfungsbedingungen für alle Studierenden der CAU durch die Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind und es eine Veränderung oder gar Verbesserung der Studienbedingungen im Vergleich zu den letzten Semestern nicht gibt.
An der CAU wurden die Änderungen der Prüfungsformen erst nach Beginn der Anmeldefristen für die Prüfungen bekannt gegeben. Eine von der zu Beginn des Semesters angekündigten Prüfungsform abweichende Prüfung erfordert eine andere Vorbereitung. Die Vorbereitung auf Prüfungen wird bereits über das ganze Semester empfohlen. Aus den Erfahrungswerten der letzten Semester weicht der Schwierigkeitsgrad von Online-Prüfungsformen erheblich von denen in Präsenz ab, da die Dozierenden Betrugsversuche verhindern wollen. Auch sind die Prüfungsbedingungen bei den Studierenden zu Hause nicht ideal. Einerseits erzeugen die räumlichen Begebenheiten der Studierenden, beispielsweise durch das wuselige WG-Leben, (Straßen-) Lärm, die schwierige Trennung von Arbeiten und Wohnen, Herausforderungen, die es zuvor in Präsenzprüfungen nie gab. Darüber hinaus stellt die finanzielle Belastung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen aber auch Prüfungen mit Überwachungsmaßnahmen z.B. mit zwei Kameras, zwei Endgeräten, Scanner oder einer schlechten Internetverbindung, ein Problem für viele Studierenden dar.
Der verwaltungstechnische Aufwand darf kein Grund gegen verbesserte Studienbedingungen sein. Während einer Pandemie sind Freiversuchsregelungen eine Verbesserung der Studienbedingungen.
Weiterhin leiden Studierende seit nun mittlerweile vier Semestern unter stark erschwerten Bedingungen. Auch die psychische Belastung bei kurzfristigen Änderungen der Prüfungsform ist nicht außer Acht zu lassen, da die Sorge um das Nichtbestehen, erheblich ist. Den Studierenden in diesem Semester erneut Freiversuche zu gewähren ist eine Möglichkeit die Studierenden zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
der Allgemeine Studierendenausschuss der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 20.01.21)
&
das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 24.01.21)
Die PDF-Version des Briefs findet sich hier.
Aufruf zur Einreichung von Finanzanträgen
Liebe Mitglieder von Hochschulgruppen, liebe Fachschaftsmitglieder, liebe Studierende,
Ihr habt eine coole und sinnvolle Idee für eine Veranstaltung, wisst aber nicht, ob Ihr sie umsetzen könnt, weil Euch eventuelle Einnahmen weggebrochen sind oder weil Technik und ähnliches zu teuer sind, um es alleine zu stemmen? Dann beantragt eine Förderung bei uns, dem Haushaltsausschuss des Studierendenparlamentes.
Wir können uns vorstellen, dass Ihr pandemiebedingt fast alle Veranstaltungen, die Ihr geplant hattet, vor allem wenn diese in Präsenz stattfinden sollten, absagen musstet. Aber vielleicht hattet Ihr dann die Idee für eine neue Veranstaltung oder eine kreative Lösung für die Durchführung einer bereits geplanten Veranstaltung. Wir wissen, dass auch und gerade Veranstaltungen, die online durchgeführt werden sollen, teuer werden können und dass Ihr das Geld dafür eventuell durch den Wegfall von Sponsor*innen nicht mehr zur Verfügung habt. Wir wollen Euch helfen, dass Ihr die interessanten, lustigen oder tiefsinnigen Veranstaltungen, die Ihr geplant habt, auch durchführen könnt. Egal ob es Lizenzen für einen Film oder für ein Online-Tool sind, ob es Honorare für Referent*innen sind oder die Miete eines Veranstaltungsraumes, welches die Kriterien etwaiger Hygienekonzepte für eine Präsenzveranstaltung oder eine hybride Veranstaltung (sobald dies wieder möglich ist) erfüllt und egal ob Ihr nur 5€ beantragt oder 500€ – Ihr könnt auch in diesem und im kommenden Semester wie gewohnt Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Zuschussrichtlinie für allgemeine Zuschüsse im Rahmen der Studierendenschaft beantragen.
Ihr habt noch nie einen Antrag gestellt oder seid Euch unsicher, ob eure Veranstaltung unterstützt werden kann und was Ihr einreichen müsst? Dann haben wir im Folgenden das Wichtigste für Euch zusammengefasst:
- Eure Veranstaltung ist förderungswürdig im Sinne der Zuschussrichtlinie;
- Eure Veranstaltung fördert aktiv das Studieredenleben bzw. ist prinzipiell hochschulöffentlich zugänglich;
- Eurem ausgefüllten Finanzantrag liegt eine Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation vor;
- Ihr gebt in Eurem Finanzantrag die Fördersumme und den Zweck der Förderung an, die Ihr beantragt (z.B. 42,87€ für die Vorführungsrechte eines Filmes);
Die Formulare und zusätzliche Informationen und die geltenden Fristen findet Ihr hier.
Die Finanzmittel sind vorhanden und müssen nur von Euch beantragt werden! Eurer Kreativität und Fantasie sind dabei keinen Grenzen gesetzt.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann schreibt uns gerne eine Mail an haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de. Wir freuen uns auf Eure Anträge.
gezeichnet im Namen des Haushaltsausschusses,
Tobias (Vorsitz)
Call for Funding Proposals
Dear members of university groups, dear student representatives, dear students,
You have a cool and meaningful idea for an event, but you don’t know if you can realize it because you have lost possible income or because technology, equipment and the likes are too expensive to handle on your own? Then apply for funding through us, the budget committee of the student parliament.
We can imagine that due to the pandemic you had to cancel almost all the events you had planned, especially if they were to take place in presence. But maybe you then had the idea for a new event or a creative solution for the realization of an already planned event. We know that even and especially events that are to be held online can be expensive and that you may no longer have the funding available due to the loss of sponsors. We want to help you to realize the interesting, funny or profound events you have planned. No matter if it’s licenses for a film or an online tool, if it’s expenses for speakers or the rent of an event room that meets the criteria of possible hygiene concepts for a face-to-face event or a hybrid event (as soon as this is possible again) and no matter if you apply for only 5€ or 500€ – you can apply for financial support in this and the coming semester as usual within the Guidelines on the allocation of grants within the framework of the general grants of the student parliament.
You have never submitted an application before or are unsure whether your event can be supported and what you have to submit? Then we have summarized the most important information for you below:
- Your event is eligible for funding as defined in the guidelines on the allocation of grants;
- Your event actively promotes a diverse living and working environment for students or is open to the general academic public;
- Your completed financial application is accompanied by a calculation of projected income and expenses;
- You state the amount of funding and the purpose of the funding you are applying for in your financial application (e.g. €42.87 for the screening rights of a film);
The forms and additional information and the applicable deadlines can be found here.
The funds are available and only need to be applied for by you! There are no limits to your creativity.
If you have further questions, please send us an email to haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de. We are looking forward to receiving your application.
Signed on behalf of the Budget Committee
Tobias (Chair)
Stellungnahme der Studierendenschaft zu Hausberufungen
27.01.2020 Nach Beschluss in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 gibt das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft die folgende Stellungnahme ab:
„Die Studierendenschaft erinnert die Christian-Albrechts-Universität daran, dass Hausberufungen laut Berufungsverfahrenssatzung der Universität § 7 Abs. 1 Satz 1 nur in Ausnahmefällen zulässig sind, § 62 Abs. 4 Satz 4 HSG.
Ein solcher Ausnahmefall kann im Einzelfall (abgesehen von § 7 Abs 1 Satz 1 Berufungsverfahrenssatzung CAU) etwa dann bejaht werden, wenn Hausbewerber*innen einen Listenplatz auf einer externen Berufungsliste innehaben oder bereits über einen Ruf auf eine Professur an einer anderen Hochschule verfügen.
Ebenso sollte grundsätzlich bei Berufungsverfahren ein höherer Wert auf die Eignungsfeststellung der Bewerber*innen durch die studentischen Mitglieder der Berufungskommission gelegt werden.“
Stellungnahme der Studierendenschaft zur geplanten Schließung des Instituts für Umwelttoxikologie
21.01.2020 Nach einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 gibt das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft die folgende Stellungnahme ab:
„In den Zeiten, in denen der Klimawandel immer präsenter wird und die Folgen der Klimaschäden immer deutlicher hervortreten, soll laut bisheriger Planung das thematisch einschlägige Institut vom Forschungsschwerpunkt her erheblich abgeändert werden. Die Studierendenschaft der CAU zu Kiel kann diese Entwicklung und Planung nicht mittragen.
Das bisherige „Institut für Toxikologie und Pharmakologie für Naturwissenschaftler“ bietet u.a. für die Fachbereiche Agrarwissenschaften, Biochemie, Biologie, Chemie, Ökotrophologie und Pharmazie viele Module an.
An dieser Stelle verbleibt anzumerken, dass ein entsprechender Forschungsschwerpunkt bundesweit nur noch an weniger als einem halben Dutzend weiterer Standorte existiert. Die CAU Kiel mit dem bisherigen Institut hat bisher einen Leuchtturmcharakter inne, dessen Strahlkraft durch die umwelt- und gesellschaftspolitische Relevanz noch zunehmen wird.
Der Universitätsstandort Kiel erlangt durch die ständige Präsenz des bisherigen Instituts in den öffentlichen Medien einen wachsenden Bekanntheitsgrad. Auch die angebotene Ringvorlesung erfreut sich eines großen öffentlichen Interesses, ist immer gut besucht und regt zur wissenschaftlichen Diskussion an und dient zudem dem Forschungs- und Wissenstransfer.
Eine weitergehende Eingliederung des Instituts in die bestehende Hochschulmedizin im Rahmen des „Instituts für Experimentelle und Klinische Pharmakologie“ und damit einhergehend eine Abänderung des Forschungsschwerpunktes von der bisher schwerpunktmäßigen Umwelttoxikologie hin zu einer bloßen Humanmedizin ist aus den vorgenannten Gründen nicht nachvollziehbar. Zudem würde erhebliches Know-How verloren gehen und unser Universitätsstandort Kiel würde trotz politischer und gesellschaftlicher Relevanz an Strahlkraft verlieren.
Zusammenfassend muss klargestellt werden, dass die Studierendenschaft der CAU eine Abänderung des Forschungsschwerpunktes nicht mittragen kann.“
Thesenpapier Digitalisierung
Nach einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung vom 27.01.2020 verabschiedet das Studierendenparlament der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft ein Thesenpapier zur Digitalisierung.
Termine der Ausschüsse
Haushaltsausschuss:
Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses wird planmäßig
am Mittwoch, den 2. Oktober 2024 um 18 Uhr in LMS 2 Ü2
stattfinden.
Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.
Der Haushaltsausschuss tagt in der Regel zwischen dem 13. und 11. Tag vor einer Parlamentssitzung.
Rechtsausschuss:
Derzeit sind keine Sitzungen geplant.
Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.
Hochschulausschuss:
Derzeit sind keine Sitzungen geplant.
Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.
Wahlausschuss zur Gremienwahl:
Derzeit sind keine Sitzungen geplant.
Sofern dem Präsidium die Tagesordnung der Ausschusssitzung bekannt gemacht wurde, ist diese hier zu finden. Die Protokolle der Sitzungen können beim Präsidium angefordert werden.
Weitere Termine des Studierendenparlaments:
- 5. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 25.11.2024 ab 18:00 Uhr
- 6. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 16.12.2024 ab 18:00 Uhr
- 7. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 20.01.2025 ab 18:00 Uhr
- 8. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 10.03.2025 ab 18:00 Uhr
- 9. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 14.04.2025 ab 18:00 Uhr
- 10. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 19.05.2025 ab 18:00 Uhr
- 11. ordentliche Sitzung des 82. Studierendenparlaments am 16.06.2025 ab 18:00 Uhr
Das Studierendenparlament tagt in der Regel am dritten Montag im Monat.
Ausweichtermin ist jeweils der vierte Montag im Monat. Änderungen behält sich das Präsidium vor.
StuPa Präsidium
Präsident:
Kenan Bilen (er/ihm)
Vizepräsidentinnen:
Katrin Meyer (sie/ihr)
Amelie Ohff (sie/ihr)
Schriftführerin:
Mareike van Aken (sie/ihr)