Stellungnahme hybride Lehre

Stellungnahme hybride Lehre

Mit Bedauern stellen wir erneut fest, dass sich immer mehr Lehrende von der hybriden Lehre verabschieden und ein Status Quo von vor der Pandemie angestrebt wird.
Die CAU hat 2022 ein Leitbild zur Diversität verabschiedet. Jedoch wird abgesehen von schönen Bekenntnissen leider viel zu wenig für die Barrierefreiheit an der Uni getan.
Vor der Pandemie gab es viele Missstände, die erst durch diese aufgedeckt wurden. Daher sollte es nicht das Ziel sein, zu diesen Zuständen zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass
Dozierenden, die sich für hybride Lehre einsetzten, Steine in den Weg gelegt werden und Studierenden der Zugang zu Lehrangeboten verwehrt bleibt.
Das Potential, was eine hybride Veranstaltung bietet, wurde bei Weitem nicht ausgeschöpft. Wir sollten uns bewusst sein, dass gerade vulnerable Gruppen von der hybriden Lehre
profitieren und teilweise sogar auf sie angewiesen sind. Nicht jede Person kann immer in Lehrveranstaltungen anwesend sein:
· Studierende aus dem Ausland, die eine Zugangsberechtigung haben, aber denen auf Grund von langen Wartezeiten bei Botschaften (teilweise bis zu 12 Monaten) keine Einreiseerlaubnis vorliegt, können nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
· Studierende und Lehrende mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen, sowie mit besonderen Bedarfen aufgrund von länger andauernden oder dauerhaften
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, werden vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Gesundheit riskieren oder ihr Studium/ihren Beruf. Hierunter fallen auch Studierende und Lehrende, die eine psychische Erkrankung haben, denen es leichter fällt sich asynchrone Lehrveranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt anzugucken.
· Studierenden und Lehrenden in der Schwangerschaft und im Elternschutz, sowie Studierenden und Lehrenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen wird so
die Teilnahme an Lehrveranstaltungen verwehrt.
· Studierende, die sich zum Studium oder Praktikum im Ausland befinden, haben In der Regel keine Möglichkeit, Prüfungen in der 2. Prüfungsperiode abzulegen, da die
Lehrveranstaltungen im Ausland häufig früher anfangen (z. B. in Skandinavien bereits im August). Im Falle eines Nicht-Bestehens im 1. Prüfungszeitraums besteht
keine Möglichkeit einer Online-Wiederholung im Ausland. Dies führt häufig zu Rücktritten. Grundsätzlich liegt hier eine Benachteiligung der mobilen Studierenden
vor.

Dass hybride Lehre ein Erfolg sein kann, wurde bereits in der Vergangenheit gezeigt. Ein positives Beispiel, welches in der Bildungsforschung untersucht wurde, wäre die West
University of Timișoara in Rumänien, die während der ersten Pandemie-Welle 2020 ganz gezielt hybride Lehre eingesetzt hat, um die Lehre für die Studierenden so angenehm, wie
möglich zu gestalten. Es sind nicht nur ausländische Universitäten, die die Vorteile von hybrider Lehre nutzen, sondern auch deutsche Universitäten, wie zum Beispiel die Humboldt Universität in Berlin oder die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In unserem Leitbild Diversität heißt es „Sie [die Universität] ist bestrebt, einen barrierefreien
und inklusiven Zugang zu Arbeits- und Studienplätzen, Wissen und Weiterbildungen sowie Beratungs-, Kultur- und Sportangeboten zu ermöglichen.“ Genau das erwarten wir von der
CAU. Der Ausbau der hybriden Lehre wäre ein Schritt, um dies zu ermöglichen. Wir fordern die CAU auf, das Angebot der hybriden Lehre zu erweitern und sich somit zu ihrem Leitbild zu bekennen und als zukunftsfähige inklusive Universität zu präsentieren.

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.