Stellungnahme für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses

Stellungnahme für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses

Auf seiner Sitzung am 29. Juli 2024 hat das Studierendenparlament eine Stellungnahme verabschiedet, in welcher sich für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses ausgesprochen wird:

Seit Januar ist auf der Website des Campusradio Kiel zu lesen, dass das Studentenwerk eine Überprüfung zur NS-Belastung von Wilhelm Hallermann eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang wird über eine mögliche Umbenennung des PHH nachgedacht.

Anlass für diese Überprüfung ist das Theaterstück „LebensWert“. Es bringt ans Licht und arbeitet deutlich heraus, was eigentlich längst bekannt sein müsste: Wilhelm Hallermann war nicht nur Mitglied der NSDAP, der SA und des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes, sondern erstellte auch mehr als die Hälfte aller Gutachten für das Sondergericht Kiel, das im Dritten Reich eingesetzt worden war. Nur acht der von ihm mitbeurteilten Fälle führten zu Freisprüchen, wobei nur vier dieser Freisprüche auf seine Gutachten zurückzuführen sind. Eine Analyse seiner Gutachten zeigt, dass er „bei ‚Heimtückeverfahren’ keineswegs generell auf Strafmilderung oder Freispruch hinarbeitete.“ Vielmehr belastete er die Angeklagten unnötigerweise zusätzlich durch wertende Charakterisierungen.

Zudem wusste Hallermann von Werner Heyde, dessen Pseudonym und dessen Beteiligung an den Euthanasiemorden, wie DER SPIEGEL bereits 1962 berichtete. Dennoch erklärte er 1964 wider besseres Wissen, in den Krankenakten der 216 verstorbenen Kinder keine Auffälligkeiten erkennen zu können, als er ein Gutachten zu den Euthanasiemorden der Kinderfachabteilung Schleswig erstellte. Dadurch war er (mit-)verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft Kiel damals keine Anklage erhob.

Hallermann war zudem ein Befürworter der Zwangskastration.

Das Studentenwerk hat gegenüber dem Campusradio Kiel geäußert, dass Wilhelm Hallermann zwar als „diskutable Persönlichkeit“ bekannt sei, doch das Ausmaß seiner NS-Belastung bislang nicht klar gewesen wäre. Nun werde auf ein Gutachten der CAU zu Kiel gewartet. Jeder der genannten Punkte für sich genommen ist Grund genug, sich vom Tun des Wilhelm Hallermann zu distanzieren und in diesem Zuge insbesondere das Studierendenwohnheim schnellstmöglich umzubenennen. Das Studentenwerk darf nicht länger zögern sondern sollte eine sofortige Umbenennung veranlassen.

Die Stellungnahme im Volltext findet sich hier.

Euer Präsidium