Willkommen!

Das Studierendenparlament (StuPa) entscheidet laut Hochschulgesetz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Zu diesen grundsätzlichen Angelegenheiten gehört:

  • die Verfassung von Stellungnahmen zu hochschul- und bildungspolitischen Themen
  • die Wahl des AStA, der die laufenden Geschäfte der Studierendenschaft führt
  • die Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel der Studierendenschaft
  • die Verabschiedung des Haushaltplanes
  • die Wahl der studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks Schleswig-Holstein
  • die Entscheidung über Finanzanträge und größere Einzelausgaben
  • die Beschlussfassung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft
  • die Einrichtung und Änderung von Fachschaften
  • die Einberufung von Vollversammlungen
  • die Wahl von StuPa-Beauftragten

Zur Erledigung seiner Aufgaben wählt das StuPa Ausschüsse, die Entscheidungen vorbereiten, und ein Präsidium, das die Sitzungen leitet und das StuPa nach außen vertritt. Das StuPa tagt einmal pro Vorlesungsmonat, in dringenden Fällen auch häufiger. Jede*r Student*in der CAU kann Anträge an das StuPa stellen. Genaueres zur Antragsstellung findest du hier.

Nächste Sitzung des Studierendenparlaments

Die 9. Sitzung des 81. Studierendenparlaments wird planmäßig am

Montag, den 22. April 2024 ab 18:30 Uhr in hybrider Form in LMS 8 – R.EG.007 und via Zoom

stattfinden. Die Einladung zu dieser Sitzung mit einem Vorschlag zur Tagesordnung kann spätestens sieben (bei außerordentlichen Sitzungen drei) Tage vor der Sitzung hier eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen finden sich hier.

Sitzungen des Studierendenparlaments und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Sofern die Sitzung Online oder in hybrider Form stattfindet, sind die Zugangsdaten am Sitzungstag hier abrufbar.

Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.

Aktuelles

Weiterführung der Projektstelle studentischer Raum

Auf seiner Sitzung am 18.03.2024 hat das Studierendenparlaments die Weiterführung der Projektstelle studentischer Raum beschlossen. Die Projektstelle wurde im letzten Jahr geschaffen, um sich mit der Möglichkeit des Baus oder einer Umwidmung eines bestehenden Gebäudes für studentische Zwecke auseinanderzusetzen.

Seit Ende des letzten Jahres lief eine Umfrage, in welcher die Raumbedarfe unter den Organen und Gremien der Studierendenschaft und der Hochschulgruppen sowie die Auswirkungen eines Studierendenhauses auf die Studien- und Campusqualität für die Studierenden erfasst wurden. Diese Umfrage ist nunmehr beendet und es wurden die ersten Ergebnisse vor dem Studierendenparlament vorgestellt. Der Antrag sowie die Ergebnisse finden sich hier.

Auch wurde die Einberufung einer Vollversammlung für den 11.06.2024 beschlossen, damit sich die Studierenden zum Thema studentischer Raum auf dem Campus ausführlicher äußern können. Auf dieser Vollversammlung soll sodann auch den zuständigen Personen innerhalb der Universität eine entsprechende Handreichung mit den ausgearbeiteten Ergebnissen überreicht werden. Dieser Antrag findet sich hier.

Das Präsidium des Studierendenparlaments

Wechsel zum DE-Semesterticket zum Wintersemester 2024/25

Das StuPa hat auf einer Sondersitzung am 23.02.2024 den Wechsel vom landesweiten Semesterticket hin zum Deutschlandsemesterticket (DE-Semesterticket) zum Wintersemester 2024/25 beschlossen.

Konkret bedeutet das, dass ab Oktober 2024 alle Studierenden bundesweit zur Nutzung des ÖPNV berechtigt sind. Hierzu wird der Semesterticketbeitrag im Wintersemester 2024/25 von 171,10 Euro auf 176,40 Euro steigen. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung von ca. 0,88 Euro.

An den grundlegenden Konditionen zur Bezugsberechtigung und den Erstattungsmöglichkeiten wird sich mit dem Umstieg voraussichtlich nichts ändern. Auch wird es das DE-Semesterticket standardmäßig nur als Handy-Ticket geben.

Im kommenden Sommersemester bleibt das landesweite Semesterticket inklusive der Upgrade-Option zum regulären Deutschlandticket erhalten. Über den weiteren Verbleib im DE-Ticketvertrag über das Wintersemester 2024/25 hinaus soll in einer Studierendenbefragung im Sommersemester 2024 abgestimmt werden. Weitere Informationen hierzu folgen noch.

Der ganze Antrag mit etwaigen ergänzenden Unterlagen finden sich hier.

Das Präsidium des Studierendenparlaments

Stellungnahme des Studierendenparlamets gegen Antisemitismus

Auf seiner Sitzung am 22.01.2024 hat das Studierendenparlament eine Stellungnahme gegen Antisemitismus beschlossen und drückt allen jüdischen und israelischen Studierenden seine Solidarität und nach dem Angriff der HAMAS auch sein tiefstes Mitgefühl aus.

Jüdische Menschen sind ein essentieller Bestandteil dieses Landes. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die IHRA-Definition sowie die 3D-Regel zur allgemeingültigen Arbeitsgrundlage im Umgang mit Antisemitismus auf dem Campus erklärt. Darüber hinaus setzt sich das Studierendenparlament für eine israelische Partneruniversität ein, um den akademisch-wissenschaftlichen Austausch zu fördern. Auch fordert das Studierendenparlament im Kampf gegen jeden Antisemitismus, dass die Universität die Notwendigkeit für eine*n Beauftragte*n für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus sieht und ihre Verantwortung diesbezüglich ernst nimmt.

Allerdings hört es nicht mit der Universität und der Verwaltung auf. Auch wird an alle Hochschulgruppen und Fachschaften appelliert, auf die verschiedenen jüdischen Perspektiven sowie auf das Geschehen in Israel seit dem Angriff am 7. Oktober aufmerksam zu machen und dabei einseitige Solidaritätsbekundungen zu vermeiden.

Antisemitismus ist ein tief verwurzeltes gesamtgesellschaftliches Problem und kann nur von uns allen gemeinsam bewältigt werden.

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.

Das Präsidium des Studierendenparlaments

Endergebnis der Studiwahl und konstituierende Sitzung

Das Endergebnis der Studiwahl 2023 steht nun und wurde am Freitag, den 23.06.23 durch den Wahlprüfungsausschuss bestätigt. Aus diesem Grund läd der Wahlleiter zur konstituierenden Sitzung am 03.07.23 um 18:30 in LMS8.R.EG.017 in hybrider Form ein. Zum digitalen Sitzungsraum geht es über folgenden Zoom-Link:

Präsidium Studierendenparlament lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.

Thema: Konstituierende Sitzung des 81. Studierendenparlaments
Uhrzeit: 3.Juli 2023 06:30 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

Zoom-Meeting beitreten
https://uni-kiel.zoom.us/j/67180531680?pwd=c1lnclBXWVZxWE0rRE9yZFpFeE4wZz09

Meeting-ID: 671 8053 1680
Kenncode: 070323

Die Einladung findet sich im Downloadbereich unter Einladungen. Hier geht es zu den Sitzungsunterlagen.

Der Wahlleiter Marvin Schmidt

Die Studiwahlen haben begonnen!

Sehr geehrte Studierende der CAU,

am heutigen Donnerstag, dem 8. Juni 2023, beginnt um 12:00 Uhr die Wahlfrist für die Wahlen Ihrer Vertreterinnen und Vertreter zu den Konventen und zum Erweiterten Senat der CAU sowie zu den Fachschaften und zum Studierendenparlament. Der Stichtag (= letzter Wahltag) ist Mittwoch, der 21. Juni 2023, 17:00 Uhr. In dieser Mail finden Sie alle Informationen über den Wahlvorgang, der wie bereits in den vergangenen Jahren im Online-Verfahren erfolgt.

Ablauf des Wahlvorgangs

  • Eine Teilnahme an der Wahl ist ausschließlich über das Wahlportal möglich. Eine nachträgliche Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann nicht mehr erfolgen.
  • Zugang zum Wahlportal erhalten Sie ab dem 8.6.2023, 12:00 Uhr, über diesen Link: Webseite zu den Gremienwahlen.
  • Mit dem Anklicken des Links bestätigen Sie, dass Sie die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen haben. Danach öffnet sich ein Fenster, mithilfe dessen Sie sich mit Ihren gewohnten Zugangsdaten (stu…) als wahlberechtigt identifizieren.
  • Nun werden Sie zum Wahlportal weitergeleitet.
  • Es werden Ihnen ausschließlich die Kandidierenden zu den Gremien angezeigt, für die Sie wahlberechtigt sind. Sie haben für jedes Gremium genau eine Stimme.
  • Am Ende des „Stimmzettels“ klicken Sie auf einen Button, woraufhin die Plausibilität Ihrer Auswahl geprüft wird. Sollten Sie versehentlich mehrere Stimmen für dasselbe Gremium abgegeben haben, werden Sie darauf hingewiesen und können Ihre Angaben korrigieren.
  • Mit „Absenden“ endet Ihre Stimmabgabe. Eine Rückkehr oder ein erneutes Einloggen ist nicht möglich.

Alle Informationen zur Wahl von Studierendenparlament und Fachschaften sowie Vorstellungen der kandidierenden Gruppen finden Sie unter https://studiwahlen.uni-kiel.de/de/aktuelle-wahl/. Informationen zur Wahl von Konventen und Senat sowie die Gremienwahlordnung der CAU sind unter www.uni-kiel.de/gremienwahlen, Informationen und Hintergründe zu Online-Wahlen hier hinterlegt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Gremienwahlen

Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

Alle Informationen und die Wahlbekanntmachung zur diesjährigen Gremienwahl 2023 erhaltet ihr auf den Seiten des Wahlausschusses unter: https://studiwahlen.uni-kiel.de/de/

Die wichtigsten Termine in Kürze zusammengefasst:

Wahlstichtag: 21.06.23, 17:00 Uhr

Online-Wahl: 08.06.23-21.06.23, 17 Uhr

Beantragung der Briefwahlunterlagen: bis 05.06.23.

Abgabe der Briefwahlunterlagen am Wahltag 21.06.23: bis 14 Uhr

Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis: 28.04.23-15.05.23

Abgabe der Wahlvorschläge: bis 03.05.23, 17 Uhr

 

Kiel, den 06.04.23

Wahlstichtag der diesjährigen Gremienwahlen ist der 21.06.2023

Für die Gremienwahlen 2023 wurde durch den Wahlausschuss in Abstimmung mit der gesamtuniversitären Wahlleitung der Wahlstichtag auf den 21.06.2023 festgelegt. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr in Kürze durch den Wahlausschuss.

Kiel, den 28.03.2023

Mitglieder für den Wahlausschuss gesucht!

Für die Gremienwahlen 2023 werden aktuell wieder Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss gesucht. Bei Interesse meldet euch beim Stupa-Präsidium oder der Wahlleitung.

Green Office an der CAU: von Studierenden entwickelt, vom Uni-Präsidium beschlossen und immer noch nicht da!

20.03.2023 Seit einem Jahr steht der Beschluss des Präsidiums der Universität Kiel für ein Nachhaltigkeitsbüro bzw. Green Office an der CAU. Seitdem ist leider nicht viel passiert, alle
Akteur*innen warten auf die Veröffentlichung einer Stellenausschreibung und die Einrichtung dieser beschlossenen Stelle.

Im März 2022 hat das Präsidium der CAU zu Kiel beschlossen, eine Projektstelle für ein Green Office an unserer Universität einzuführen. Dem zuvor ging ein fast dreijähriges studentisches Engagement der Hochschulgruppe Wellenschlagen, in welchem unter anderem Workshops veranstaltet, Gespräche mit Akteur*innen an der Universität geführt und die Idee des Green Offices weiter ausgearbeitet wurde. Schließlich wurde gemeinsam mit der Hochschulgruppe Students For Future und dem Ökologiereferat des AStA ein ausführliches, 33-seitiges Konzeptpapier zu einem Green Office an der Uni Kiel ehrenamtlich ausgearbeitet und dem Präsidium im Mai 2021 präsentiert und übergeben.

Eine Universität, welche sich als zukunftsorientiert sieht, ist auch verpflichtet, die nötigen Rahmenbedingungen für entsprechende Prozesse zu schaffen. Das bedeutet in Bezug auf
das beschlossene und gewollte Green Office nicht nur eine Stellenausschreibung, sondern auch den dazugehörigen Bewerbungsprozess endlich zu starten und die dafür nötigen
Voraussetzungen zu schaffen.

Wir, das Studierendenparlament, als Vertretung der Studierendenschaft der CAU Kiel fordern, dass der Beschluss und Zusagen zu einem Green Office eingehalten werden und jahrelanges, zukunftsorientiertes studentisches Engagement wertgeschätzt wird. Der Prozess der Stellenausschreibung verzögert sich jedoch immer weiter und scheint somit nicht zu den Prioritäten des Präsidiums zu gehören.

Das Studierendenparlament der CAU zu Kiel spricht sich weiterhin für eine Einrichtung eines studentisch geführten Green Offices aus (Beschluss vom 14.12.2020). Wir fordern das
Präsidium der Universität und alle Verantwortlichen auf, sich nun aktiv um die unverzügliche Realisierung des Green Offices zu kümmern und sich somit auch der Verantwortung
gegenüber Studierenden, studentischem Engagement und Nachhaltigkeit an der CAU zu stellen.

Ein studentisch geführtes Green Office oder Nachhaltigkeitsbüro bietet eine Vielzahl an Chancen und Möglichkeiten:
Die Beschleunigung der nachhaltigen Transformation der Universität; die Sichtbarmachung, Vernetzung von Unterstützung von studentischem Engagement und Projekten für
Nachhaltigkeit; Sichtbarmachung studentischer Perspektiven und Unterstützung studentischer Mitbestimmung in Bezug auf Nachhaltigkeit; die Unterstützung von
Nachhaltigkeitsakteur*innen in Lehre, Forschung, Betrieb und Governance; die Initiierung von neuen nachhaltigen Projekten; die Vernetzung und Verbesserung von Kooperationen
(uniintern, regional und international) und zuletzt auch die Steigerung der Attraktivität der CAU Kiel als Studien- und Arbeitsort. Für eine Universität, welche sich selbst damit beschreibt, “Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln”, mit klik2030 die Klimaneutralität der CAU bis 2030 erreichen möchte und Nachhaltigkeit im aktuellen Struktur- und Entwicklungsplan (2021-2025) berücksichtigt, ist ein Green Office eine riesige Chance, um auch jene genannten Ziele zu erreichen.

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.

Stupa-Newsletter veröffentlicht

Ab jetzt steht euch der neue Stupa-Newsletter in deutsch und englisch zum Download zur Verfügung. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Stellungnahme studentische Entlastung

Die Lebenserhaltungskosten steigen, Mieten sind kaum zu bezahlen: Es braucht Solidarität mit Studierenden, die oftmals ohnehin schon finanziell unter Druck und
häufig von Armut betroffen sind – und durch die Energiekrise nun in zunehmendem Maße in prekäre Lebensverhältnisse rutschen.
Hierzu fordert das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität:
• Schnellstmögliche Auszahlung der 200€-Energiepauschale für Studis! Die hohen Preise halten schon seit Monaten an, es braucht JETZT Entlastung – möglichst
unbürokratisch und direkt (s. Begrüßungsgeld in Kiel).
• Die Preisbremsen und Entlastungszahlungen für Strom und Gas müssen schon in diesem Winter greifen – wichtig ist eine schnellstmögliche Umsetzung und direkte
Wirkung für die mietenden Studierenden! Ein Ausgleich im Laufe des Jahres 2023 ist zu spät für die vielen Studierenden, die oft über nur geringe liquide Mittel verfügen.
Parallel dazu sollen öffentliche Grundversorger von Netz- und Versorgungssperren im Wintersemester absehen – Strom und Wärme sind Teil des Existenzminimums!
• Mensaessen und Mieten in Wohnheimen müssen bezahlbar bleiben! Das Land ist in der Pflicht, das Studentenwerk dazu finanziell zu unterstützen. Dies soll in einem
separaten Topf zu dem erfolgen, welchen dass Land zur Unterstützung des Studentenwerkes schon bedient; die Kriesenhilfen dürfen nicht auf Kosten der
Substanz sowie Sanierungen und Neubauten erfolgen.
• Die Fortführung der Präsenzlehre soll nicht zur Diskussion stehen. Es dürfen die Strom- und Gaskosten nicht auf Studierende (in Privatwohnungen) abgewälzt werden
– die universitären Räume müssen offen bleiben, insbesondere in solch für Studierende prekären Zeiten!
• Studierende werden in den bisherigen Entlastungspaketen zu wenig berücksichtigt; es braucht ein weiteres auf Bundes- oder Landesebene.
• Die Lebenserhaltungskosten steigen nicht nur beim Strom und Gas, sondern auch bei den Lebensmitteln. Wird das kommende Semester ein Onlinesemester, so werden die
Kosten, die die Universität spart, einfach auf die Studierenden abgeschoben.
• Zudem fehlte der Austausch im Seminarraum, im Labor oder auf dem Campus. Neben dem Erlernen von neuem Wissen und Fähigkeiten, werden im Studium auch soziale
Kompetenzen vermittelt und die Vermittlung dieser litt unter den Online-Semestern sehr.
• Die Einführung des Bundesweiten Nahverkerstickets (9€-Ticket Nachfolger) soll nicht zum Nachteil der Studierendenschaft erfolgen: Es braucht entweder einen reduzierten
Preis für das bisherige Semesterticket oder eine Ausweitung des Gültigkeitsbereiches auf das gesamte Bundesgebiet!

Generell gilt: Wir brauchen endlich ein besseres BAföG! Insbesondere in prekären Situationen, wie der Energiekrise, braucht es schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das BAföG
muss für alle Studierenden da sein und eine Existenzsicherung bieten. Dazu muss es elternunabhängig und rückzahlungsfrei sein. Der BAföG-Satz darf dabei nicht von der
Inflation aufgefressen werden – er ist an ein inflationsgerechtes Niveau zu koppeln!

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.

Stellungnahme hybride Lehre

Mit Bedauern stellen wir erneut fest, dass sich immer mehr Lehrende von der hybriden Lehre verabschieden und ein Status Quo von vor der Pandemie angestrebt wird.
Die CAU hat 2022 ein Leitbild zur Diversität verabschiedet. Jedoch wird abgesehen von schönen Bekenntnissen leider viel zu wenig für die Barrierefreiheit an der Uni getan.
Vor der Pandemie gab es viele Missstände, die erst durch diese aufgedeckt wurden. Daher sollte es nicht das Ziel sein, zu diesen Zuständen zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass
Dozierenden, die sich für hybride Lehre einsetzten, Steine in den Weg gelegt werden und Studierenden der Zugang zu Lehrangeboten verwehrt bleibt.
Das Potential, was eine hybride Veranstaltung bietet, wurde bei Weitem nicht ausgeschöpft. Wir sollten uns bewusst sein, dass gerade vulnerable Gruppen von der hybriden Lehre
profitieren und teilweise sogar auf sie angewiesen sind. Nicht jede Person kann immer in Lehrveranstaltungen anwesend sein:
· Studierende aus dem Ausland, die eine Zugangsberechtigung haben, aber denen auf Grund von langen Wartezeiten bei Botschaften (teilweise bis zu 12 Monaten) keine Einreiseerlaubnis vorliegt, können nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
· Studierende und Lehrende mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen, sowie mit besonderen Bedarfen aufgrund von länger andauernden oder dauerhaften
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, werden vor die Wahl gestellt, ob sie ihre Gesundheit riskieren oder ihr Studium/ihren Beruf. Hierunter fallen auch Studierende und Lehrende, die eine psychische Erkrankung haben, denen es leichter fällt sich asynchrone Lehrveranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt anzugucken.
· Studierenden und Lehrenden in der Schwangerschaft und im Elternschutz, sowie Studierenden und Lehrenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen wird so
die Teilnahme an Lehrveranstaltungen verwehrt.
· Studierende, die sich zum Studium oder Praktikum im Ausland befinden, haben In der Regel keine Möglichkeit, Prüfungen in der 2. Prüfungsperiode abzulegen, da die
Lehrveranstaltungen im Ausland häufig früher anfangen (z. B. in Skandinavien bereits im August). Im Falle eines Nicht-Bestehens im 1. Prüfungszeitraums besteht
keine Möglichkeit einer Online-Wiederholung im Ausland. Dies führt häufig zu Rücktritten. Grundsätzlich liegt hier eine Benachteiligung der mobilen Studierenden
vor.

Dass hybride Lehre ein Erfolg sein kann, wurde bereits in der Vergangenheit gezeigt. Ein positives Beispiel, welches in der Bildungsforschung untersucht wurde, wäre die West
University of Timișoara in Rumänien, die während der ersten Pandemie-Welle 2020 ganz gezielt hybride Lehre eingesetzt hat, um die Lehre für die Studierenden so angenehm, wie
möglich zu gestalten. Es sind nicht nur ausländische Universitäten, die die Vorteile von hybrider Lehre nutzen, sondern auch deutsche Universitäten, wie zum Beispiel die Humboldt Universität in Berlin oder die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In unserem Leitbild Diversität heißt es „Sie [die Universität] ist bestrebt, einen barrierefreien
und inklusiven Zugang zu Arbeits- und Studienplätzen, Wissen und Weiterbildungen sowie Beratungs-, Kultur- und Sportangeboten zu ermöglichen.“ Genau das erwarten wir von der
CAU. Der Ausbau der hybriden Lehre wäre ein Schritt, um dies zu ermöglichen. Wir fordern die CAU auf, das Angebot der hybriden Lehre zu erweitern und sich somit zu ihrem Leitbild zu bekennen und als zukunftsfähige inklusive Universität zu präsentieren.

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.

Stellungnahme studentischer Wohnraum

Zu Beginn eines jeden Wintersemesters ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt besonders angespannt. Auch in diesem Jahr haben 3.330 Studierende ein Studium an der CAU
aufgenommen und somit ihren Lebensmittelpunkt nach Kiel verlegt. Der dazugehörige Umzug steht jedoch immer noch bei vielen aus, aufgrund von mangelndem bezahlbarem
Wohnraum. Die Wohnungssuche ist aber weiterhin eine große Hürde, entweder sind WG-Zimmer nicht bezahlbar oder Wohnheime mit Wartelisten, die an die Tausend grenzen. Der
Zuwachs an Einwohner*innen ist über die letzten Jahre soweit gestiegen, dass aktuell Studierende rund ein Siebtel der Einwohner*innen von Kiel ausmachen würden.
Derzeit werden vom Studentenwerk SH 20 Wohnheime betrieben, mit insgesamt 3.135 Plätzen, davon 1.936 in Kiel. Jedes Jahr sind die Wartelisten des Studentenwerkes für
Wohnheimplätze überfüllt, über 600 Studierende sammeln sich auf der Warteliste und hoffen auf einen der wenigen Plätze. Hinzukommen noch die Studierenden, welche sich gar nicht erst auf einen Wohnheimplatz bewerben und es auf dem Wohnungsmarkt versuchen. Die Landesregierung verspricht weitere 650 Wohnheimeinheiten im Koalitionsvertrag für
ganz Schleswig-Holstein, das würde noch nicht einmal den Bedarf in Kiel decken. Dennoch wird es für ein ganzes Bundesland mit fünf Hochschulstandorten und 67.000 Studierenden als ausreichend betrachtet. Das kritisieren wir als Studierendenschaft, denn einmal wieder sind die Bedürfnisse von Studierenden nicht in anständigem Maße wahrgenommen worden. Der Bedarf an Wohnheimplätzen allein übersteigt deutlich die von der Landesregierung geplante
Anzahl. Die aktuellen Bauprojekte des Studentenwerkes schaffen bis Mitte 2023 nur 205 weitere Plätze in Kiel, wodurch die Lage kaum verbessert wird. Es liegt an der Landes- und
Bundesregierung sowie auch der Stadt Kiel ihren Bewohner*innen eine Möglichkeit des Wohnraums zu schaffen. Wenn die Stadt ein gutes Studium und gute Lebensbedingungen ermöglichen will, so ist Wohnraum elementar. Ansonsten sind lange Anfahrtswege und Pendeln unvermeidlich, welches deutlichen Einfluss auf die mentale Gesundheit und sozialen Kontakte, somit auch direkt auf die erbrachte Leistung im Studium hat. Auch auf Bundeseben muss eine Veränderung der Finanzierung erfolgen. Der Bund
verspricht eine Bereitstellung von rund 500 Millionen Euro für den Ausbau von Wohnraum. Davon stehen rund 17 Millionen Euro Schleswig-Holstein zu.
Der Anteil des Bafög reicht auch in Kiel nicht aus, um die Miete eines WG-Zimmers zu decken. Dem aktuellen Bafög-Satz zu entnehmen ist für die Wohngeldpauschale ein Betrag
von 360€ (ohne Wohnkostenzuschuss) vorgesehen, ein WG-Zimmer im Kiel liegt im Durchschnitt bereits bei 368 € (Stand 2019 Statista).
Es darf nicht zu einer Konkurrenz um bezahlbare und faire Wohnverhältnisse zwischen Gruppen kommen. Allen Einwohner*innen der Stadt sollte bezahlbarer Wohnraum zur
Verfügung stehen. In Realität herrscht ein akuter Konkurrenzkampf, die Besichtigung einer passenden und bezahlbaren Wohnung erfolgt mit zwanzig oder mehr anderen
Bewerber*innen. Es müssen neue Maßnahmen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene ausgearbeitet und umgesetzt werden, eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen ist wichtig, besonders die Bedürfnisse der Studierenden müssen bei Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.

Daher fordert das Studierende Parlament die Politik Kommunal-, Landes- und Bundesebene auf, ihre Verantwortung gegenüber den Studierenden und ihren Einwohner*innen folgendes umzusetzen:
• die Bereitstellung von Bauflächen von Wohnheimen
• ein höherer Anteil von Sozialbauten in Kiel
• schnellerer Ausbau von Wohneinheiten auf dem Campus und in der Stadt
• eine Anpassung der geplanten Wohneinheiten auf den neu entstehenden Bremerskamp, da die geplanten 150 nicht ausreichen werden
• eine Anpassung des Bafög-Satzes und Wohngeld, welcher inflationsbereinigt werden muss, um eine Möglichkeit der Bezahlbarkeit zu erreichen
• Ausbau der Infrastruktur, um Stadtgebiete besser mit der Uni zu verbinden

Die ganze Stellungnahme findet sich hier.

Wahlergebnisse der StudiWahlen 2022 bestätigt

24.06.2022 Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.6.2022 die vorläufigen Ergebnisse der StudiWahlen 2022 bestätigt. Die Ergebnisse der StudiWahlen 2022 sind hier zu finden.

Studierendenschaft fordert mehr Wohnraum

24.01.2022 Wohnraum in Kiel ist knapp: Gerade zum Semesterbeginn haben es viele von uns Studierenden schwer auf dem sowieso angespannten Kieler Wohnungsmarkt. Das Land hat es in den vergangenen Jahren versäumt, ausreichend Wohnraum für Studierende an den Hochschulstandorten zu schaffen. In unserer Januarsitzung haben wir auf Antrag der Liste der JusoHSG eine Resulution an die Landesregierung und die Stadt Kiel verabschiedet, in der wir diese auffordern, bei der Anzahl der vom Studierendenwerk betriebenen Wohnheimplätze nochmal deutlich aufzustocken. Das Studierendenparlament fordert: Mehr Wohnheime des Studierendenwerks! Am Campus Leibnizstraße soll hinter der Universitätsbibliothek in den kommenden Jahren das neue Campusquartier Bremerskamp realisiert werden. Quartier? Nicht wirklich: Neben den notwendigen Neubauten von Institutsgebäuden und Mensa sind hier lediglich maximal 500 Wohneinheiten geplant. Damit das Viertel auch nach 16 Uhr noch halbwegs belebt ist, sind mindestens 2000 bis 3000 Wohneinheiten notwendig. Wir fordern wir die Verantwortlichen dazu auf die Planungen entsprechend nachzubessern und auch am Bremerskamp zu großen Teilen auf das Studierendenwerk als Garant für bezahlbaren Wohnraum zu setzen: Mehr Wohnraum auf dem Bremerskamp! Bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Präsenzlehre und entlastet den Wohnungsmarkt zugunsten der Beschäftigeten der Hochschulen und allen weiteren Bewohner*innen der Stadt.

Offener Brief an die Dekane der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Freiversuchsregelung vom 26.01.2022

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. André Munzinger,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Manfred Heinrich,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kai Carstensen,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Joachim Thiery,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Bihrer,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Frank Kempken,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karl H. Mühling,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lorenz Kienle,

die Situation der Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität hat sich durch den erneuten Wechsel in die Online-Lehre zusätzlich verschlechtert. Die seit vier Semestern anhaltende psychische Belastung findet erneut einen drastischen Höhepunkt. Es gibt immer noch keine Entlastungen für Studierenden. Das Studieren in der Pandemie hat sich nach wie vor nicht verbessert. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit den Studierenden eine Erleichterung in der aktuellen Studiensituation zu gewähren und sie damit bestmöglich beim zeitnahen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu unterstützen.

Im Namen der Studierendenschaft bitten wir Sie darum den Studierenden zusätzliche Freiversuche zu ermöglichen. Die neue Corona-Hochschulrechtsergänzung sieht aktuell vor, dass sie als Dekane festlegen können, dass Sie den Studierenden einen weiteren Freiversuch gewähren:

(5) Die Dekanin oder der Dekan kann zusätzlich zu Satz 1 und 2 festlegen, in welchen Studiengängen oder Modulen für Prüfungen, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 oder dem Wintersemester 2021/2022 zugeordnet sind und die nach dem 21. April 2021 abgelegt und nicht bestanden wurden, ein zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt wird, weil die Lehr- und Lern- oder die Prüfungsbedingungen durch Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Studierende (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte), deren Studiengang den Regelungen des beamtenrechtlichen Laufbahnrechts unterliegt.

Wir bitten sie ausdrücklich von dieser Regelung großzügig Gebrauch zu machen, da die Lehr-, Lern- und Prüfungsbedingungen für alle Studierenden der CAU durch die Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind und es eine Veränderung oder gar Verbesserung der Studienbedingungen im Vergleich zu den letzten Semestern nicht gibt.

An der CAU wurden die Änderungen der Prüfungsformen erst nach Beginn der Anmeldefristen für die Prüfungen bekannt gegeben. Eine von der zu Beginn des Semesters angekündigten Prüfungsform abweichende Prüfung erfordert eine andere Vorbereitung. Die Vorbereitung auf Prüfungen wird bereits über das ganze Semester empfohlen. Aus den Erfahrungswerten der letzten Semester weicht der Schwierigkeitsgrad von Online-Prüfungsformen erheblich von denen in Präsenz ab, da die Dozierenden Betrugsversuche verhindern wollen. Auch sind die Prüfungsbedingungen bei den Studierenden zu Hause nicht ideal. Einerseits erzeugen die räumlichen Begebenheiten der Studierenden, beispielsweise durch das wuselige WG-Leben, (Straßen-) Lärm, die schwierige Trennung von Arbeiten und Wohnen, Herausforderungen, die es zuvor in Präsenzprüfungen nie gab. Darüber hinaus stellt die finanzielle Belastung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen aber auch Prüfungen mit Überwachungsmaßnahmen z.B. mit zwei Kameras, zwei Endgeräten, Scanner oder einer schlechten Internetverbindung, ein Problem für viele Studierenden dar.

Der verwaltungstechnische Aufwand darf kein Grund gegen verbesserte Studienbedingungen sein. Während einer Pandemie sind Freiversuchsregelungen eine Verbesserung der Studienbedingungen.

Weiterhin leiden Studierende seit nun mittlerweile vier Semestern unter stark erschwerten Bedingungen. Auch die psychische Belastung bei kurzfristigen Änderungen der Prüfungsform ist nicht außer Acht zu lassen, da die Sorge um das Nichtbestehen, erheblich ist. Den Studierenden in diesem Semester erneut Freiversuche zu gewähren ist eine Möglichkeit die Studierenden zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
der Allgemeine Studierendenausschuss der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 20.01.21)
&
das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 24.01.21)

Die PDF-Version des Briefs findet sich hier.

Studentische Mitglieder für den Verwaltungsrat des Studierendenwerks gesucht

31.1.2021 Das Studierendenwerk in Schleswig-Holstein ist nicht nur für Studierende da, sondern wird auch von diesen geführt. Dazu wird der Verwaltungsrat paritätisch zur Hälfte mit Studierenden besetzt. Im April 2022 wird ein weiteres studentisches Mitglied des Verwaltungsrates durch das Studierendenparlament der CAU für die Dauer von drei Jahren gewählt. Interesse? Dann schreib uns an praesidium@stupa.uni-kiel.de!

Parlamentessitzungen finden weiterhin digital statt

15.10.2021 Das Präsidium hat entschieden, dass die Sitzungen des 79. Studierendenparlamentes bis auf weiteres digital stattfinden werden. Einerseits empfiehlt die Universitätsverwaltung Gremiensitzungen digital abzuhalten und andererseits können wir die Sitzungen so möglichst vielen Studierenden zugänglich machen. Den Zugangslink zur Sitzung findest du hier.

Konstituierende Sitzung: Ausschüsse besetzt und AStA gewählt

08.07.2021 Auf seiner konstituierenden Sitzung am 8. Juli hat das neue Parlament seine Ausschüsse und Kommissionen besetzt und einen neuen AStA gewählt. Der Vorstand des AStA setzt sich von nun an aus Uta Boßmann, Carlotta Tiedemann und Julian Schüngel zusammen.

Auf der 2. Sitzung sollen die verbleibenden freien Positionen in Ausschüssen und im AStA besetzt und ein weiteres Mitglied für den Verwaltungsrat des Studentenwerks gewählt werden. Für den Rechtsausschuss, den Hochschulausschuss und die Härtefallkommission wird noch jeweils ein weiteres Mitglied gesucht.

StudiWahlen 2021 – Wahlergebnis bestätigt

26.07.2021 Der Wahlprüfungsausschuss hat das Ergebnis der diesjährigen StudiWahl bestätigt. Dieses kann hier eingesehen werden:
studiwahlen.uni-kiel.de/download/

Der Februar-Newsletter  ist da!

Der zweite StuPa Newsletter im Wintersemester 2020/2021 wurde veröffentlicht. Themen sind u.a. der Forderungskatalog für bessere Studierbarkeit und Hygieneartikel auf Uni Toiletten. Außerdem gibt es mehrere interessante Jobausschreibungen.

Aufruf zur Einreichung von Finanzanträgen

Liebe Mitglieder von Hochschulgruppen, liebe Fachschaftsmitglieder, liebe Studierende,

Ihr habt eine coole und sinnvolle Idee für eine Veranstaltung, wisst aber nicht, ob Ihr sie umsetzen könnt, weil Euch eventuelle Einnahmen weggebrochen sind oder weil Technik und ähnliches zu teuer sind, um es alleine zu stemmen? Dann beantragt eine Förderung bei uns, dem Haushaltsausschuss des Studierendenparlamentes.

Wir können uns vorstellen, dass Ihr pandemiebedingt fast alle Veranstaltungen, die Ihr geplant hattet, vor allem wenn diese in Präsenz stattfinden sollten, absagen musstet. Aber vielleicht hattet Ihr dann die Idee für eine neue Veranstaltung oder eine kreative Lösung für die Durchführung einer bereits geplanten Veranstaltung. Wir wissen, dass auch und gerade Veranstaltungen, die online durchgeführt werden sollen, teuer werden können und dass Ihr das Geld dafür  eventuell durch den Wegfall von Sponsor*innen nicht mehr zur Verfügung habt. Wir wollen Euch helfen, dass Ihr die interessanten, lustigen oder tiefsinnigen Veranstaltungen, die Ihr geplant habt, auch durchführen könnt. Egal ob es Lizenzen für einen Film oder für ein Online-Tool sind, ob es Honorare für Referent*innen sind oder die Miete eines Veranstaltungsraumes, welches die Kriterien etwaiger Hygienekonzepte für eine Präsenzveranstaltung oder eine hybride Veranstaltung (sobald dies wieder möglich ist) erfüllt und egal ob Ihr nur 5€ beantragt oder 500€ – Ihr könnt auch in diesem und im kommenden Semester wie gewohnt Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Zuschussrichtlinie für allgemeine Zuschüsse im Rahmen der Studierendenschaft beantragen.

Ihr habt noch nie einen Antrag gestellt oder seid Euch unsicher, ob eure Veranstaltung unterstützt werden kann und was Ihr einreichen müsst? Dann haben wir im Folgenden das Wichtigste für Euch zusammengefasst:

  • Eure Veranstaltung ist förderungswürdig im Sinne der Zuschussrichtlinie;
  • Eure Veranstaltung fördert aktiv das Studieredenleben bzw. ist prinzipiell hochschulöffentlich zugänglich;
  • Eurem ausgefüllten Finanzantrag liegt eine Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation vor;
  • Ihr gebt in Eurem Finanzantrag die Fördersumme und den Zweck der Förderung an, die Ihr beantragt (z.B. 42,87€ für die Vorführungsrechte eines Filmes);

Die Formulare und zusätzliche Informationen und die geltenden Fristen findet Ihr hier.

Die Finanzmittel sind vorhanden und müssen nur von Euch beantragt werden! Eurer Kreativität und Fantasie sind dabei keinen Grenzen gesetzt.

Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann schreibt uns gerne eine Mail an haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de. Wir freuen uns auf Eure Anträge.

gezeichnet im Namen des Haushaltsausschusses,
Tobias (Vorsitz)

 

Call for Funding Proposals

Dear members of university groups, dear student representatives, dear students,

You have a cool and meaningful idea for an event, but you don’t know if you can realize it because you have lost possible income or because technology, equipment and the likes are too expensive to handle on your own? Then apply for funding through us, the budget committee of the student parliament.

We can imagine that due to the pandemic you had to cancel almost all the events you had planned, especially if they were to take place in presence. But maybe you then had the idea for a new event or a creative solution for the realization of an already planned event. We know that even and especially events that are to be held online can be expensive and that you may no longer have the funding available due to the loss of sponsors. We want to help you to realize the interesting, funny or profound events you have planned. No matter if it’s licenses for a film or an online tool, if it’s expenses for speakers or the rent of an event room that meets the criteria of possible hygiene concepts for a face-to-face event or a hybrid event (as soon as this is possible again) and no matter if you apply for only 5€ or 500€ – you can apply for financial support in this and the coming semester as usual within the Guidelines on the allocation of grants within the framework of the general grants of the student parliament.

You have never submitted an application before or are unsure whether your event can be supported and what you have to submit? Then we have summarized the most important information for you below:

  • Your event is eligible for funding as defined in the guidelines on the allocation of grants;
  • Your event actively promotes a diverse living and working environment for students or is open to the general academic public;
  • Your completed financial application is accompanied by a calculation of projected income and expenses;
  • You state the amount of funding and the purpose of the funding you are applying for in your financial application (e.g. €42.87 for the screening rights of a film);

The forms and additional information and the applicable deadlines can be found here.

The funds are available and only need to be applied for by you! There are no limits to your creativity.

If you have further questions, please send us an email to haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de. We are looking forward to receiving your application.

Signed on behalf of the Budget Committee
Tobias (Chair)

Stellungnahme der Studierendenschaft zu Hausberufungen

27.01.2020 Nach Beschluss in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 gibt das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft die folgende Stellungnahme ab:

„Die Studierendenschaft erinnert die Christian-Albrechts-Universität daran, dass Hausberufungen laut Berufungsverfahrenssatzung der Universität § 7 Abs. 1 Satz 1 nur in Ausnahmefällen zulässig sind, § 62 Abs. 4 Satz 4 HSG.

Ein solcher Ausnahmefall kann im Einzelfall (abgesehen von § 7 Abs 1 Satz 1 Berufungsverfahrenssatzung CAU) etwa dann bejaht werden, wenn Hausbewerber*innen einen Listenplatz auf einer externen Berufungsliste innehaben oder bereits über einen Ruf auf eine Professur an einer anderen Hochschule verfügen.

Ebenso sollte grundsätzlich bei Berufungsverfahren ein höherer Wert auf die Eignungsfeststellung der Bewerber*innen durch die studentischen Mitglieder der Berufungskommission gelegt werden.“

Stellungnahme Hausberufungen

Stellungnahme der Studierendenschaft zur geplanten Schließung des Instituts für Umwelttoxikologie

21.01.2020 Nach einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 gibt das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft die folgende Stellungnahme ab:

„In den Zeiten, in denen der Klimawandel immer präsenter wird und die Folgen der Klimaschäden immer deutlicher hervortreten, soll laut bisheriger Planung das thematisch einschlägige Institut vom Forschungsschwerpunkt her erheblich abgeändert werden. Die Studierendenschaft der CAU zu Kiel kann diese Entwicklung und Planung nicht mittragen.

Das bisherige „Institut für Toxikologie und Pharmakologie für Naturwissenschaftler“ bietet u.a. für die Fachbereiche Agrarwissenschaften, Biochemie, Biologie, Chemie, Ökotrophologie und Pharmazie viele Module an.

An dieser Stelle verbleibt anzumerken, dass ein entsprechender Forschungsschwerpunkt bundesweit nur noch an weniger als einem halben Dutzend weiterer Standorte existiert. Die CAU Kiel mit dem bisherigen Institut hat bisher einen Leuchtturmcharakter inne, dessen Strahlkraft durch die umwelt- und gesellschaftspolitische Relevanz noch zunehmen wird.

Der Universitätsstandort Kiel erlangt durch die ständige Präsenz des bisherigen Instituts in den öffentlichen Medien einen wachsenden Bekanntheitsgrad. Auch die angebotene Ringvorlesung erfreut sich eines großen öffentlichen Interesses, ist immer gut besucht und regt zur wissenschaftlichen Diskussion an und dient zudem dem Forschungs- und Wissenstransfer.

Eine weitergehende Eingliederung des Instituts in die bestehende Hochschulmedizin im Rahmen des „Instituts für Experimentelle und Klinische Pharmakologie“ und damit einhergehend eine Abänderung des Forschungsschwerpunktes von der bisher schwerpunktmäßigen Umwelttoxikologie hin zu einer bloßen Humanmedizin ist aus den vorgenannten Gründen nicht nachvollziehbar. Zudem würde erhebliches Know-How verloren gehen und unser Universitätsstandort Kiel würde trotz politischer und gesellschaftlicher Relevanz an Strahlkraft verlieren.

Zusammenfassend muss klargestellt werden, dass die Studierendenschaft der CAU eine Abänderung des Forschungsschwerpunktes nicht mittragen kann.“

Stellungnahme Toxikologie

Thesenpapier Digitalisierung

Nach einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung vom 27.01.2020 verabschiedet das Studierendenparlament der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel stellvertretend für die Studierendenschaft ein Thesenpapier zur Digitalisierung.

Termine Ausschüsse

Haushaltsausschuss:

Derzeit sind keine Sitzungen geplant.

 

Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.

Der Haushaltsausschuss tagt in der Regel zwischen dem 13. und 11. Tag vor einer Parlamentssitzung.

 

Rechtsausschuss:

Derzeit sind keine Sitzungen geplant.

 

Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.

 

Hochschulausschuss:

Derzeit sind keine Sitzungen geplant.

 

Bei Fragen wende dich bitte an das Präsidium unter praesidium@stupa.uni-kiel.de.

 

Wahlausschuss zur Gremienwahl:

Derzeit sind keine Sitzungen geplant.

 

Sofern dem Präsidium die Tagesordnung der Ausschusssitzung bekannt gemacht wurde, ist diese hier zu finden. Die Protokolle der Sitzungen können beim Präsidium angefordert werden.

Weitere Termine

Weitere Termine des 81. Studierendenparlaments:

  • 10. Sitzung des Studierendenparlaments am 27.05.2024 um 18:30 Uhr in hybrider Form in LMS 8 – R.EG.007 und via Zoom
  • 11. Sitzung des Studierendenparlaments am 17.06.2024 um 18:30 Uhr in hybrider Form in LMS 8 – R.EG.007 und via Zoom

Das Studierendenparlament tagt  in der Regel am dritten Montag im Monat.

Ausweichtermin ist jeweils der vierte Montag im Monat. Änderungen behält sich das Präsidium vor.

StuPa Präsidium

Präsidentin:
Inga Willenbockel (sie/ihr)

Vizepräsident*in:
Amelie Ohff (sie/ihr)
Kenan Bilen (er/ihm)

Schriftführerin:
Mareike van Aken (sie/ihr)

Logo: Studierendenparlament (Stupa)
Logo: Fachschaftsvertreterkonferenz (FVK)
Logo: Landes-ASten-Konferenz Schleswig-Holstein (LAK SH)

Kontakt

Studierendenparlament

c/o
AStA der Universität Kiel
Westring 385
24118 Kiel

+49 431 880 26 47

praesidium@stupa.uni-kiel.de

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